Wem muss bei einer Firma zugestellt werden?
betrifft Unternehmer, Gesellschaften, Kläger, Beklagter
Wer bei einer juristischen Person berechtigt ist, Schriftstücke entgegenzunehmen, richtet sich zunächst nach den Vorschriften über deren Organisation. Bei einer ausländischen Gesellschaft gelten dafür die Regeln ihres Heimatrechts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.03.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Wer zur Empfangnahme befugter Vertreter ist, richtet sich zunächst nach den die Organisation der juristischen Person regelnden Vorschriften (hier: Kapitalgesellschaft nach liechtensteinischem Recht).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die regelmäßige Anwesenheit einer nach § 13 Abs 2 ZustG bevollmächtigten Person reicht nicht aus, um eine Abgabestelle zu begründen, an der durch Hinterlegung zugestellt werden kann.OGH 8 Ob 139/22g, 21.11.2022
- (Mit)zeichnungsbefugter Geschäftsführer für GmbH.OGH 1 Ob 49/07y, 05.06.2007
- Hier: Postabholer des Finanzamtes.OGH 14 Os 94/04, 16.11.2004
- Hier: OHG.OGH 5 Ob 2391/96w, 10.12.1996
- Hier: KommanditgesellschaftOGH 9 ObA 67/91, 29.05.1991
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 91/91, 08.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 144/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
ZustG §13 Abs3
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