Läuft die Frist, wenn das Gericht mir statt dem Anwalt zustellt?
betrifft Parteien mit Anwalt, Antragsteller, Betroffene im Außerstreitverfahren
Haben Sie einen Vertreter bestellt, muss das Gericht diesem zustellen. Eine zusätzliche Zustellung an Sie selbst löst keine Frist aus. Für den Beginn der Rechtsmittelfrist zählt allein die Zustellung an Ihren Vertreter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (54 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Auch im Außerstreitverfahren haben Zustellungen, wenn eine Partei eine Bevollmächtigten bestellt hat, an diesen zu erfolgen. Eine daneben auch an die Partei selbst erfolgte Zustellung ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist bedeutungslos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch dann, wenn einer Verfahrenspartei ein Verfahrenshelfer bestellt wurde.OGH 6 Ob 125/15y, 31.08.2015
- Hier: Eine ungeachtet der Bestimmung des § 6 Abs 4 AußStrG iVm § 36 ZPO an die Partei selbst erfolgte Zustellung entfaltet keine Rechtswirkungen.OGH 1 Ob 83/15k, 18.06.2015
- Auch wenn die Bevollmächtigte eine deutsche Rechtsanwältin ist.OGH 10 Ob 5/13b, 19.03.2013
- Hier: Zum AußStrG idF BGBl I Nr 111/2003.OGH 6 Ob 286/05k, 09.03.2006
- Folgerichtig gilt für das Msch-Verfahren, dass die Zustellung durch Hausanschlag eine nach § 37 Abs 3 Z 8 erforderliche Zustellung an den ausgewiesenen Parteienvertreter nicht zu ersetzen vermag und die Unterlassung dieser Zustellung eine Verletzung des Parteiengehörs nach sich ziehen kann.OGH 5 Ob 2144/96x, 25.06.1996
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Für den Lauf der Rechtsmittelfrist ist es bedeutungslos, wenn die Zustellung der Rekursentscheidung bisher nicht dem Bevollmächtigten Notar sondern irrigerweise an die Rechtsmittelwerber persönlich erfolgte.OGH 8 Ob 509/87, 12.03.1987
- Dies setzt aber die Namhaftmachung des Bevollmächtigten durch den Machtgeber für das konkrete Verfahren voraus; solange im konkreten Verfahren diese Namhaftmachung des Bevollmächtigten nicht erfolgte, muss und kann wirksam nur an die Partei zugestellt werden.OGH 8 Ob 601/85, 10.10.1985
- Auch wenn der Bevollmächtigte nicht Anwalt ist.OGH 1 Ob 656/79, 13.07.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006023 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 54.
- OGH 5 Ob 203/24z, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 226/20a, 04.02.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 109/20w, 22.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 82/18x, 15.05.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 6 · Vertretungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 93
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