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Gilt ein Brief als zugestellt, wenn ich dort selten bin?

günstig für Empfänger betrifft Empfänger, Unternehmer, Beklagter, Selbstständige
Nein. Eine Zustellung wirkt nur an einer Adresse, an der Sie sich regelmäßig aufhalten. Ein Büro oder eine Ordination, die Sie nur ein- bis zweimal im Monat aufsuchen, reicht dafür nicht. Auch wenn Sie dafür gesorgt haben, dass die Post dort gesammelt wird und Sie verständigt werden, ändert das nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Für jede der möglichen Abgabestellen, an welchen eine Sendung zugestellt werden dürfte, also auch für den Ort, an welchem der Empfänger seinen Betrieb führt, besteht die erst die Wirksamkeit der Zustellung begründende Voraussetzung, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabenstelle aufhält.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

ZustG §16 Abs1; ZustG §17 Abs1; ZustG §2 Z4

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