Habe ich als Stationsgehilfin einen Berufsschutz?
günstig für Pensionsversicherung betrifft Versicherte, Pflegehilfskräfte, Pensionswerber
Die Tätigkeit als Hilfsschwester, Krankengehilfin oder Stationsgehilfin gilt nicht als angelernter Beruf. Ein Schutz, der an einen angelernten Beruf anknüpft, besteht dafür daher nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
"Hilfsschwester" ("Krankengehilfin" oder "Stationsgehilfin") ist kein angelernter Beruf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Zeit der Berufsausübung selbst zählt nicht zur Zeit der Ausbildung.OGH 10 ObS 196/09k, 15.12.2009
- Durch die Aufschulung vom Pflegehelfer zum Altenfachbetreuer nach dem OÖAltenbetreuungs-Ausbildungsgesetz mit einem zeitlichen Aufwand von 250 Unterrichtsstunden wird kein Berufsschutz erworben.OGH 10 ObS 196/09k, 15.12.2009
- Hier: Berufsschutz einer Altenfachbetreuerin mit einer Ausbildungsdauer von 1850 Stunden verneint.OGH 10 ObS 187/09m, 10.11.2009
- Hier: Berufsschutz einer Altenfachbetreuerin mit zweijähriger Ausbildungszeit (2.208 Stunden theoretische und praktische Ausbildung) bejaht.OGH 10 ObS 74/09v, 21.07.2009
- Die Zeit der Ausbildung der muskulären Voraussetzungen für eine Berufsausübung sind allein nicht als Zeit des Erwerbs „qualifizierter Kenntnisse und Fähigkeiten" iSd § 255 Abs 2 ASVG anzusehen.OGH 10 ObS 13/07w, 17.04.2007
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten" stellt auf das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus ab.OGH 10 ObS 13/07w, 17.04.2007
- Hier: Berufsschutz eines Prosekturgehilfen verneint.OGH 10 ObS 116/05i, 24.01.2006
- Hier: Berufsschutz einer Altenfachbetreuerin verneint. Es liegt auf der Hand, dass mit einer insgesamt nur knapp 14 Monate (1850 Stunden) dauernden theoretischen und praktischen Ausbildung ein einem Lehrberuf vergleichbares Ausbildungsniveau nicht erreicht werden kann. Damit ist aber davon auszugehen, dass die Klägerin - anders als die Klägerin in der Entscheidung SSV-NF 15/15 = 10 ObS 357/00y nach einer zweijährigen Ausbildungszeit (mit insgesamt rund 3200 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis) - nicht Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die qualitativ und quantitativ den Anforderungen eines Lehrberufes entsprechen.OGH 10 ObS 39/05s, 23.05.2005
- Hier: Stützkraft in einer Sonderschule ohne theoretische Ausbildung.OGH 10 ObS 332/02z, 22.10.2002
- Hier: zahnärztliche Assistentin mit einjähriger Ausbildungszeit - Berufsschutz verneint.OGH 10 ObS 260/02m, 27.08.2002
- Hier: Altenhelfer und Pflegehelfer mit zweijähriger Ausbildungszeit, dessen Tätigkeit überwiegend im medizinisch-pflegerischen Bereich gelegen war (Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG bejaht).OGH 10 ObS 357/00y, 30.01.2001
- Dies gilt auch für die zum Sanitätshilfsdienst gehörende Tätigkeit eines OP-Gehilfen.OGH 10 ObS 314/00z, 19.12.2000
- Beim Beruf des Pflegehelfers im Sinne des GuKG handelt es sich um keinen erlernten oder angelernten Beruf im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG.OGH 10 ObS 117/00d, 06.06.2000
- Hier wurde ebenso wie in der Entscheidung 10 ObS 33/97v offengelassen, ob ein ordnungsgemäß ausgebildeter Pflegehelfer (nach dem Krankenpflegegesetz idF BGBl 1990/449) in einem erlernten oder angelernten Beruf tätig ist.OGH 10 ObS 404/97b, 20.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 10 ObS 32/22m, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 199/21v, 29.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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