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Habe ich als Stationsgehilfin einen Berufsschutz?

günstig für Pensionsversicherung betrifft Versicherte, Pflegehilfskräfte, Pensionswerber
Die Tätigkeit als Hilfsschwester, Krankengehilfin oder Stationsgehilfin gilt nicht als angelernter Beruf. Ein Schutz, der an einen angelernten Beruf anknüpft, besteht dafür daher nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

"Hilfsschwester" ("Krankengehilfin" oder "Stationsgehilfin") ist kein angelernter Beruf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

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