Warum bekommt der Sozialhilfeträger einen Teil meiner Pension?
günstig für Sozialhilfeträger betrifft Pensionsberechtigte, Sozialhilfeempfänger, Sozialversicherungsträger
Weil ein Teil Ihres eigenen Anspruchs kraft Gesetzes auf ihn übergeht. Wird Ihnen Sozialhilfe geleistet, obwohl Sie für dieselbe Zeit Anspruch auf eine Rente oder Pension haben, entsteht kein zusätzlicher Ersatzanspruch neben Ihrem Anspruch. Vielmehr wechselt ein Teil Ihres Leistungsanspruchs den Inhaber.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.01.2018 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1990)
Beim Rentenspruch nach § 324 Abs 4 ASVG handelt es sich nicht um einen neben den Leistungsanspruch des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) tretenden Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers bzw des Bundes gegen den Träger der Sozialversicherung, sondern um den Übergang eines Teiles des Leistungsanspruches des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) auf den Sozialhilfeträger bzw den Bund durch Legalzession.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 173 Abs 4 BSVG.OGH 10 ObS 150/17g, 23.01.2018
- Hier: § 324 Abs 3 ASVGOGH 10 ObS 182/97f, 27.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 ObS 150/17g, 23.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 324 · Ersatzanspruch des Trägers der Sozialhilfe
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