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Kann ich mich gegen die angedrohte Geldstrafe wehren?

betrifft Parteien eines Außerstreitverfahrens, Beteiligte, Unternehmer
Droht Ihnen das Gericht im Außerstreitverfahren eine Geldstrafe für den Fall an, dass Sie einer Verfügung nicht nachkommen, ist das nur eine Belehrung und Warnung über die gesetzlichen Folgen. Es handelt sich um keine Verfügung, die Sie bekämpfen und überprüfen lassen können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die gerichtliche Androhung einer Geldstrafe für den Fall der Nichtbefolgung einer vom Außerstreitrichter an eine Partei ergangenen Verfügung ist lediglich als eine Belehrung der Partei über beziehungsweise eine Warnung der Partei vor im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber als eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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