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Kann ich eine Geldstrafe wegen eines Unterlassungsgebots noch bekämpfen?

günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichteter, Unternehmer, Beklagter, Gläubiger
Ja. Wurde über Sie eine Strafe verhängt, weil Sie einem gerichtlichen Unterlassungsgebot zuwidergehandelt haben sollen, können Sie diesen Beschluss mit einer eigenen Klage bekämpfen. Sie haben Erfolg, wenn Sie darlegen, dass Sie das Gebot ohne jedes Verschulden verletzt oder ihm überhaupt nicht zuwidergehandelt haben. Dass Sie den Titel vertretbar anders verstanden haben, genügt allein nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Verpflichtete kann die Aufhebung eines Strafbeschlusses mit Impugnationsklage unter anderem dann erreichen, wenn er im Prozess dartut, ein Unterlassungsgebot ohne jedes Verschulden verletzt zu haben (so schon SZ 68/151).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Im Gesetz

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