Rechtssatz RS0085158
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.08.2026 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1990)
Die bloße - wenn auch noch so lange und bis zum Tod des Versicherten dauernde - nichteheliche Lebensgemeinschaft mit einem Versicherten (im Sinne eines eheähnlichen Zustandes, nach dem typischen Erscheinungsbild des Zusammenlebens von Ehegatten) eröffnet nach dem Tod des Versicherten keinen Anspruch auf Witwenpension.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Anspruch auf Waisenpension eines Stiefkinds der verstorbenen Lebensgefährtin der Mutter.OGH 10 ObS 39/24v, 09.07.2024
- Hier: Außereheliche Lebensgemeinschaft nach bosnischem Recht ist der eingetragenen Partnerschaft funktionell nicht gleichwertig iSd § 27a IPRG und begründet daher keinen Anspruch auf Witwenpension.OGH 10 ObS 118/23k, 14.05.2024
- Die Wirksamkeit einer im Ausland begründeten Partnerschaft ist aufgrund des nach § 27a IPRG anzuwendenden Rechts zu prüfen. Dafür bedarf das Zusammenleben zunächst einmal einer (ersten) Qualifikation als „eingetragene Partnerschaft“ iSd lex fori. Das ist nur bei ausländischen Partnerschaftsformen der Fall, die (bei weiter Auslegung) einer eingetragenen Partnerschaft funktionell gleichwertig sind, dh ihre Kernelemente aufweisen. Eingetragene Partnerschaften sind daher alle Arten von Lebensgemeinschaften, die förmlich begründet wurden (aber keine Ehen sind) und familien- und personenstandsrechtliche Wirkungen entfalten, auch wenn sie hinter jenen Wirkungen zurückbleiben, die eingetragenen Partnerschaften nach dem EPG zukommen. Liegen diese Charakteristika nicht vor, besteht keine eingetragene Partnerschaft sondern selbst dann nur eine schlichte bzw faktische Lebensgemeinschaft, wenn die ausländische Rechtsordnung gewisse Rechtsfolgen an diese knüpft.OGH 10 ObS 118/23k, 14.05.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 10 ObS 80/26a, 25.08.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 258 · Witwen(Witwer)pension
Verwandte Fragen
Sozialrecht · Witwenpension und Lebensgemeinschaft
Schadenersatz · Forderungsübergang bei neuer Lebensgemeinschaft
Schadenersatz · Neue Lebensgemeinschaft und Unterhaltsersatz
Schadenersatz · Umfang der Anrechnung einer Lebensgemeinschaft
Sozialrecht · Witwenpension nach geschiedener Ehe