Bekomme ich nach der Scheidung eine Witwenpension ohne Unterhaltsvereinbarung?
günstig für Pensionsversicherung betrifft geschiedene Ehegatten, Witwen, Witwer, Pensionsversicherung
Die Grundlagen, aus denen nach dem Tod des früheren Ehegatten eine Hinterbliebenenpension gebührt, sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Dass Sie nach den Regeln über die Ehe grundsätzlich Unterhalt verlangen könnten, genügt nicht. Auch ein Urteil, das nur einen abgeschlossenen Zeitraum in der Vergangenheit betrifft, reicht dafür nicht aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Aufzählung der Rechtstitel in § 258 Abs 4 ASVG ist taxativ. Das Vorliegen nur eines den Anspruch auf Unterhalt begründenden abstrakten Tatbestandes nach dem Ehegesetz genügt nicht. Ein gerichtliches Urteil, welches für eine abgeschlossene vergangene Periode (und nicht in die Zukunft reichend) von einem Unterhaltsrecht des Anspruchswerbers ausging, begründet keinen Rechtstitel nach § 258 Abs 4 ASVG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Schaffung eines Exekutionstitels für VersorgungsanspruchOGH 1 Ob 13/26g, 10.03.2026
- Bestand eine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung aufgrund eines formellen Titels im Sinn des § 258 Abs 4 lit a - c ASVG, erhält die Witwe daher auch dann eine Witwenpension, wenn aufgrund dieses Titels tatsächlich kein Unterhalt geleistet wurde.OGH 10 ObS 34/09m, 17.03.2009
- Die Voraussetzungen des § 258 Abs 4 ASVG sind nicht erfüllt, wenn zwar während aufrechter Ehe ein Unterhaltstitel existierte, die Ehegattin jedoch nach der Scheidung - aus alleinigem Verschulden des Ehemannes - wegen dessen Ortsabwesenheit keinen neuen Unterhaltstitel erwirkt.OGH 10 ObS 7/00b, 27.06.2000
- Hier: § 136 Abs 4 GSVG.OGH 10 ObS 2105/96y, 21.05.1996
- Ein Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil reicht nicht aus, sondern es bedarf eines Urteiles, das über die Unterhaltspflicht an sich abspricht (unter Ablehnung der Meinung von Rummel in ZAS 1978, 114 f; Kerschner in ZAS 1982, 110 f). Außergerichtliche Vereinbarung, bei der die Unterschriften gerichtlich beglaubigt sind, stellt keinen gerichtlichen Vergleich dar.OGH 10 ObS 313/91, 12.11.1991
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Eine tatsächliche Unterhaltsgewährung nach der Ehescheidung ohne vorherige Vereinbarung reicht nicht aus.OGH 10 ObS 276/90, 25.09.1990
- Maßgeblich ist der Unterhaltsanspruch, der zur Zeit des Todes bestand.OGH 10 ObS 276/89, 10.10.1989
- Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Unterhalt im Zeitpunkt des Todes tatsächlich gewährt wurde.OGH 10 ObS 147/89, 23.05.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 1 Ob 13/26g, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 258 · Witwen(Witwer)pension
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