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Kann ich mich mit dem Sozialversicherungsträger vor Gericht vergleichen?

betrifft Versicherte, Pensionswerber, Versicherungsträger
Ja. In einem Rechtsstreit über Leistungen der Sozialversicherung ist ein gerichtlicher Vergleich möglich. Dabei ist nicht zu prüfen, ob der Vergleich gegen zwingende Bestimmungen des Leistungsrechts verstößt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Durch § 75 Abs 3 ASGG wurde die - nicht durch die Gesetzeslage sondern durch die einschränkende Rechtsprechung des OLG Wien über die Zulässigkeit eines Vergleiches in Leistungsstreitsachen entstandene Rechtsunsicherheit behoben und klargestellt, daß nicht zu prüfen ist, ob der Vergleich "gegen zwingende Bestimmungen des Leistungsrechts" verstößt. Auch vor dem 31.12.1986 konnten vor den seinerzeitigen Schiedsgerichten der Sozialversicherung Vergleiche rechtswirksam geschlossen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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