Kann ein Vergleich vor Gericht an eine Bedingung geknüpft werden?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Ein Vergleich vor Gericht ist zugleich ein Vertrag und eine Handlung im Verfahren. Er darf so geschlossen werden, dass er erst später wirksam wird. Nicht möglich ist es, ihn mit einer Bedingung zu versehen, durch die er nachträglich wieder wegfällt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (53 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Der gerichtliche Vergleich hat zugleich den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrages und einer Prozesshandlung. Er kann nicht resolutiv, wohl aber suspensiv bedingt abgeschlossen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der vorliegende Vergleich sollte nach seinem eindeutigen Wortlaut rechtswirksam werden, wenn er nicht unter Nachweis der ausdrücklichen Nichtzustimmung der Rechtsschutzversicherung widerrufen wird.OGH 3 Ob 54/26a, 29.04.2026
- Der gerichtliche (prozessuale) Vergleich ist Rechtsgeschäft und Prozesshandlung und hat daher nach herrschender Ansicht Doppelfunktion.OGH 5 Ob 199/08p, 25.11.2008
- Die Frage der Umdeutung eines Fortsetzungsantrages in eine Klage kann unerörtert bleiben, wenn der Antragsteller auf der Möglichkeit der Fortsetzung des außerstreitigen Verfahrens beharrt.OGH 5 Ob 209/07g, 05.02.2008
- Materielle Mängel eines Vergleichs (hier: Irrtum über die Vergleichsgrundlage) müssen mit Klage geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 209/07g, 05.02.2008
- Die prozessuale Unwirksamkeit könnte ausschließlich mit einem Fortsetzungsantrag geltend gemacht werden. Materiellrechtliche Mängel sind mit Feststellungsklage geltend zu machen.OGH 6 Ob 49/00z, 17.05.2000
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Materiellrechtlich zur Anfechtung berechtigende Gründe wären mit Klage auf Feststellung seiner Unwirksamkeit geltend zu machen; ein Antrag auf Verfahrensfortsetzung wäre in diesem Fall - selbst wenn beide Parteien die Beseitigung des Vergleiches anstreben wollten - unwirksam.OGH 7 Ob 35/99v, 08.09.1999
- Hier: Scheidungsfolgenvergleich.OGH 6 Ob 192/98y, 16.07.1998
- Der Nebenintervenient ist nicht berechtigt einen von den Hauptparteien suspensiv bedingt abgeschlossenen Vergleich zu widerrufen. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 178/92, 16.09.1992
- Streitigkeiten darüber, ob der Vergleich (nach seinem richtigen materiellrechtlichen Verständnis) eingehalten wurde, sind nicht in einem verfahrensrechtlichen Zwischenstreit über die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung (mit Beschlussentscheidung und entsprechend eingeschränkter Anfechtungsmöglichkeit), sondern (als Streit über eine materiellrechtliche Hauptfrage) mit Urteil (und daher in einem neuen, selbständigen Rechtsstreit) zu entscheiden.OGH 6 Ob 641/86, 09.10.1986
- Bei Unwirksamkeit des gerichtlichen Vergleichs wegen einer beigesetzten Resolutivbedingung ist über die materielle Wirksamkeit des Vergleichs mit Urteil zu erkennen.OGH 7 Ob 611/86, 10.07.1986
- Hier: Die im Verfahren gemäß § 55a EheG vor Gericht abgegebene Erklärung der Parteien, dass sie sich in vermögensrechtlicher Hinsicht völlig geeinigt haben und keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegenseitig stellen.OGH 6 Ob 518/84, 02.02.1984
- Ein gerichtlicher Vergleich kann außerdem auch die Schaffung eines Exekutionstitels beinhalten.OGH 3 Ob 50/83, 15.06.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 53.
- OGH 5 Ob 10/25v, 30.07.2026
- OGH 3 Ob 54/26a, 29.04.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 101/23y, 09.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 47/23m, 27.09.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 37/23m, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/23a, 14.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bedingter Vergleich vor Gericht
Verfahrensrecht · Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs
Verfahrensrecht · Gerichtlicher Vergleich und Unterschrift
Verfahrensrecht · Vergleich im Prozess und Vertrag
Vertragsrecht · Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs