Reicht eine andere Auslegung, um die Entscheidung zu bekämpfen?
betrifft Erben, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Nein. Es genügt nicht, Gründe für eine andere mögliche Auslegung vorzutragen. Sie müssten darlegen, dass die Auslegung des Gerichtes bestehenden Auslegungsregeln widerspricht, unlogisch oder mit den Sprachregeln unvereinbar ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (61 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Bildet eine Auslegungsfrage die Grundlage für eine Gesetzwidrigkeitsrüge im Sinn des § 16 AußStrG, genügt es nicht, Argumente vorzutragen, die eine andere Auslegungsmöglichkeit aufzeigen sollen, es müsste vielmehr dargetan werden, dass jene Auslegung, die das Rekursgericht vorgenommen hat, allenfalls bestehenden Auslegungsregeln widerspricht, unlogisch oder mit den Sprachregeln unvereinbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der ursprünglich an dieser Stelle befindliche Beisatz wurde gelöscht. - Dezember 2017OGH 5 Ob 8/17p, 01.03.2017
- Für das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG genügt es nicht, dass allenfalls eine andere Auslegung des Testaments möglich wäre; vielmehr müsste dargetan werden, dass jene Auslegung, die das Rekursgericht vorgenommen hat, allenfalls bestehenden Auslegungsregeln widerspricht, unlogisch oder mit den Sprachregeln unvereinbar ist.OGH 6 Ob 106/08v, 05.06.2008
- § 2 Abs 1 KKbG 1986 BGBl 1986/2.OGH 8 Ob 664/89, 19.10.1989
- Ausschließungsgründe nach § 3 Abs 1, § 6 Abs 1 AnerbenG, beziehungsweise anderweitig versorgt.OGH 6 Ob 6/80, 01.10.1980
- § 92 Abs 2 ABGB.OGH 6 Ob 509/80, 20.02.1980
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- § 17 Z 4 Tir HöfeG.OGH 6 Ob 16/79, 19.12.1979
- Pflichtteilsanspruch eines unehelichen Kindes.OGH 5 Ob 685/78, 07.11.1978
- Auslegung einer letztwilligen Anordnung.OGH 4 Ob 535/76, 27.04.1976
- § 7 Z 4 Krnt HöfeG.OGH 6 Ob 139/75, 06.11.1975
- § 122 AußStrG.OGH 6 Ob 116/75, 16.10.1975
- Auslegung des Begriffs "Wohnhaus" im Sinne des § 1 Abs 1, § 2 Krnt HöfeG.OGH 1 Ob 186/72, 30.08.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 61.
- OGH 5 Ob 8/17p, 01.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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