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Kann ich diesen Teil des Urteils gesondert bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Ist strittig, ob die Voraussetzungen für diesen Ausspruch vorliegen, können Sie ihn anfechten. Es handelt sich um einen eigenen, vom Streitgegenstand losgelösten Anspruch, der selbstständig mit Rekurs zu bekämpfen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Ein ins Urteil aufgenommener Ausspruch nach § 410 ZPO ist dann anfechtbar, wenn strittig ist, ob die Voraussetzungen nach § 410 ZPO erfüllt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087388 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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