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Kann ich einen Teil eines Aufhebungsbeschlusses bekämpfen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Nimmt das Berufungsgericht in seinen Aufhebungsbeschluss den Ausspruch auf, dass allein die Feststellung über Ihre Gegenforderung unberührt bleibt, ist das unzulässig. Diesen Teil können Sie mit einem Rechtsmittel bekämpfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der in einen Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes aufgenommene Ausspruch, daß allein eine in das Urteil des Erstgerichtes aufgenommene Feststellung, die aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung bestehe nicht zu Recht, unberührt bleibe, ist unzulässig und kann gemäß § 519 Z 1 ZPO bekämpft werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Anfechtung bei zurückgewiesener Aufrechnung

Hebt das Berufungsgericht das Urteil über eine Gegenforderung als nichtig auf und weist die Aufrechnung zurück, ist dieser Beschluss nicht anfechtbar. Sie können ihn also nicht weiter bekämpfen.

günstig für Kläger Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage

Wird eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen, bevor die Gegenseite überhaupt einbezogen war, läuft das Rechtsmittelverfahren nur mit Ihnen. Der Beschluss ist nicht in jedem Fall unanfechtbar; Sie können ihn daher bekämpfen.

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