Kann ich ein vernichtetes Sparbuch neu ausstellen lassen?
betrifft Sparer, Gläubiger, Bank
Im gerichtlichen Verfahren zur Kraftloserklärung kann nicht ausgesprochen werden, dass eine Urkunde erneuert wird. Wurde die Urkunde vom Aussteller bereits eingelöst und vernichtet, kommt nicht einmal eine Kraftloserklärung in Betracht. Diese Beurteilung ist nicht offenbar gesetzwidrig.
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Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 22.04.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Ansicht, daß im Wege des außerstreitigen Kraftloserklärungsverfahrens die Erneuerung einer Urkunde (hier Sparbuch) nicht ausgesprochen werden kann, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Auch in der Ansicht, daß wegen der vom Aussteller mitgeteilten Einlösung und Vernichtung der Urkunde (Sparbuch) nicht einmal eine Kraftloserklärung in Betracht kommt, ist eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht zu erkennen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087789 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 183/23g, 22.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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