Was bringt es, ein verlorenes Sparbuch für kraftlos erklären zu lassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 22.04.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beschluss über die Kraftloserklärung tritt an Stelle der abhanden gekommenen Urkunde und vermittelt demjenigen, der die Kraftloserklärung erlangt hat, jene Legitimationswirkung, welche ihm die (für kraftlos erklärte) Sparurkunde gegeben hätte.OGH 1 Ob 228/06w, 19.12.2006
- Auch eine von Sachwalterschaft betroffene Person kann sich dem Kraftloserklärungsverfahren nicht entziehen, weil ein pflegschaftsbehördlicher Guthabensüberweisungs- und Kontoauflösungsauftrag an die Bank den gerichtlichen Kraftloserklärungsbeschluss - als Ergebnis eines entsprechenden mehrseitigen Verfahrens (vgl §§ 4, 10 KEG 1951) unter Beachtung der Interessen Dritter mit Kundmachungsvorschriften - nicht zu ersetzen vermag.OGH 1 Ob 172/99x, 22.10.1999
- Der in einem Kraftloserklärungsverfahren ergangene Beschluss ermächtigt somit (nur) den Antragsteller, aus diesem Beschluss die ursprünglich in der Urkunde verbrieften Rechte geltend zu machen.OGH 1 Ob 216/97i, 27.01.1998
- Der Verpflichtete wird durch die Leistung an diese Person insoweit befreit, als er durch die Leistung an den Inhaber der kraftlos erklärten Urkunde befreit worden wäre.OGH 4 Ob 227/97d, 09.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 183/23g, 22.04.2024, Fall aus Tirol
Genannte Normen
KEG §13
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach vollständiger Tilgung muss Ihnen der Gläubiger das Pfand zurückgeben oder die Urkunde ausstellen, mit der Sie die Hypothek im Grundbuch löschen lassen können. Verweigert er das, können Sie ihn auf Ausstellung dieser Urkunde oder unmittelbar auf Löschung klagen.
Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.