Legt das Grundbuchsgericht eine unklare Vertragsstelle zu meinen Gunsten aus?
betrifft Käufer, Verkäufer, Geschenknehmer, Antragsteller
Nein. Das Grundbuchsgericht darf eine undeutliche Urkunde nicht auslegen und nicht zwischen mehreren möglichen Bedeutungen wählen. Bleiben Zweifel bestehen, wird Ihr Antrag abgewiesen. Erlaubt sind nur ganz unmittelbare logische Schlüsse aus dem Wortlaut.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (77 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Es ist dem Grundbuchsgericht verwehrt, eine undeutliche und zu begründeten Zweifeln Anlass gebenden Urkunde auszulegen. Durch den Inhalt der Urkunden erweckte und nicht restlos beseitigte Zweifel haben vielmehr zur Abweisung des Grundbuchsgesuchs zu führen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachweis der Widmung zum GemeingebrauchOGH 5 Ob 106/24k, 04.07.2024
- Ob die dem Grundbuchsgesuch angeschlossenen Urkunden im Lichte des § 94 Abs 1 Z 3 GBG zu Zweifeln Anlass geben, ist eine Frage des Einzelfalls, die nur dann eine erhebliche Rechtsfrage begründen könnte, wenn dem Rekursgericht eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen ist.OGH 5 Ob 19/18g, 13.03.2018
- Zweifel an einer tatsächlichen Übergabe können bestehen, wenn sich die Geschenkgeber ausdrücklich vorbehalten, an der geschenkten aber weiter benützten Eigentumswohnung sowie an allgemeinen Teilen nach Gutdünken bauliche Veränderungen vornehmen zu können, somit in ihrer Stellung in tatsächlicher Hinsicht keine wesentliche Veränderung erkennbar ist.OGH 5 Ob 172/15b, 25.09.2015
- Dem Grundbuchsgericht ist es zwar verwehrt, mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen zusammenhängende Zweifelsfragen zu lösen oder eine ergänzende Vertragsinterpretation vorzunehmen, nicht aber aus Urkunden durch deren Wortlaut gedeckte, unmittelbare logische Schlussfolgerungen zu ziehen.OGH 5 Ob 195/13g, 17.12.2013
- Hier: Interpretation eines nicht § 178 Abs 2 Z 2 AußStrG entsprechenden Einantwortungsbeschlusses.OGH 5 Ob 107/11p, 07.06.2011
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Räumliche Umschreibung eines Bestandrechts; Zweifel an der Vertretungsbefugnis (vgl dazu RS0124536).OGH 5 Ob 13/11i, 08.03.2011
- Hier: Interpretation einer Generalklausel.OGH 5 Ob 171/10y, 09.02.2011
- Hier: Die Aufsandungserklärung im Kaufvertrag enthält weder eine Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechts am Kaufobjekt noch lässt sie erkennen, dass sie von der Zweitantragstellerin abgegeben wird.OGH 5 Ob 39/10m, 31.08.2010
- Es sind nicht komplizierte Erwägungen tatsächlicher und rechtlicher Natur anzustellen, um den wahren Willen der Vertragsteile zu ergründen.OGH 5 Ob 141/09k, 10.11.2009
- Das Grundbuchsgericht hat sich bei der Prüfung eines Gesuchs auf die Auslegung des Wortlauts eines Vertrags zu beschränken.OGH 5 Ob 172/08t, 25.11.2008
- Hier: Mit der Formulierung „die Übergabe und Übernahme des Schenkungsgegenstands in den tatsächlichen Besitz und Genuss erfolgt (nicht: erfolgte) am Tag der Unterfertigung dieser Vertragsurkunde und gleichzeitiger Übergabe der Verwaltungsunterlagen und Begehen der Liegenschaft" bleibt offen, ob die Übergabe bei Vertragsunterfertigung bereits erfolgt war oder dieser Vorgang erst als bevorstehend angekündigt wird.OGH 5 Ob 164/08s, 26.08.2008
- Die Wahl einer Auslegung zwischen mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten ist dem Grundbuchsgericht verwehrt.OGH 5 Ob 164/08s, 26.08.2008
- Diese Einschränkung der grundbuchsrichterlichen Kognitionsmöglichkeit und -befugnis gilt allerdings für jeden Aspekt der Prüfung eines Eintragungsbegehrens, also auch für die Wahrnehmung von Eintragungshindernissen (so schon 5 Ob 234/00y).OGH 5 Ob 82/08g, 14.07.2008
- Das hindert den Grundbuchsrichter zwar nicht daran, aus Urkunden unmittelbare logische Schlussfolgerungen zu ziehen; in Spekulationen oder gar Beweisaufnahmen darüber, wie eine beurkundete Erklärung tatsächlich gewollt war, hat sich der Grundbuchsrichter aber nicht einzulassen.OGH 5 Ob 82/08g, 14.07.2008
- Hier: Eine Auslegung zu finden, die eine unklare „Bedingung" sinnvoll erscheinen lässt, ist nicht Aufgabe des Grundbuchsgerichts.OGH 5 Ob 255/07x, 11.12.2007
- Mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen zusammenhängende Zweifelsfragen können vom Grundbuchsgericht nicht gelöst werden. Eine ergänzende oder vom Wortsinn der Grundbuchsurkunde abweichende Interpretation durch das Grundbuchsgericht ist nicht vorzunehmen.OGH 5 Ob 114/02d, 28.05.2002
- Im Grundbuchsverfahren kann ein vom Urkundenwortlaut abweichender Parteiwille nicht ermittelt werden.OGH 5 Ob 2084/96y, 30.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 77.
- OGH 5 Ob 13/25k, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/25m, 05.08.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 94/25x, 05.08.2025
- OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 98/24h, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 88/24p, 18.12.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 2/24s, 03.09.2024
- OGH 5 Ob 85/24x, 04.07.2024
- OGH 5 Ob 106/24k, 04.07.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 211/23z, 02.04.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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