Bekomme ich Schmerzengeld, wenn mich jemand bedroht hat?
günstig für Opfer betrifft Opfer, Privatbeteiligter, Beschuldigter
Ja, das ist möglich. Wer durch eine gefährliche Drohung in seiner seelischen Gesundheit beeinträchtigt wird, kann sich dem Strafverfahren anschließen und Ersatz fordern. Zugesprochen wurde Schmerzengeld etwa für Angstzustände, eine Blutdruckkrise, Kopfschmerzen und Schlafstörungen nach einer Drohung mit der Tötung des Opfers und seiner Familie.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1977)
Zulässigkeit der Privatbeteiligung bei der gefährlichen Drohung wegen Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zuspruch von Schmerzengeld an den Privatbeteiligten wegen Beeinträchtigung der seelischen und körperlichen Gesundheit (Angstzustände, Blutdruckkrise, Kopfschmerzen und Schlafstörungen), die aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen schweren Erpressung des Privatbeteiligten durch Drohung mit der Tötung von ihm selbst und seiner Familie resultierten.OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0093061 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 107 · Gefährliche Drohung
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 47 · Befangenheit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft
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