Bekomme ich Schmerzengeld, wenn die Unfallnachricht mich krank macht?
günstig für Angehöriger betrifft Angehörige, Eltern, Ehegatten, Unfallopfer, Schädiger
Erleiden Sie als naher Angehöriger durch die Nachricht von einem Unfall einen Schock, der Krankheitswert hat, können Sie Schmerzengeld bekommen. Das gilt auch, wenn das Opfer überlebt, sofern zu diesem Zeitpunkt Lebensgefahr bestand oder dauernde Pflegebedürftigkeit drohte. Bessert sich der Zustand später, ändert das nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ein bei einem nahen Angehörigen des Unfallopfers durch die Unfallsnachricht ausgelöster Schockschaden von Krankheitswert rechtfertigt den Zuspruch eines Schmerzengelds auch dann, wenn das Unfallopfer „schwerste“ Verletzungen erlitten hat. Diese Verletzungen müssen im Zeitpunkt der Nachricht von einer solchen Schwere sein, dass entweder akute Lebensgefahr oder die konkrete Gefahr dauernder Pflegebedürftigkeit besteht. Eine nachträgliche Besserung dieses Zustands ist für die Haftung des Schädigers bedeutungslos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sexueller Missbrauch; Erheblichkeitsschwelle für Schmerzengeldansprüche Dritter noch nicht erreicht;OGH 9 Ob 1/19s, 24.01.2019
- Auch die Verletzung des absolut geschützten Persönlichkeitsrechts der geschlechtlichen Selbstbestimmung (§ 1328 ABGB) und insbesondere auch sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist grundsätzlich eine Tathandlung, die<br/>– in der Regel abhängig von ihrem Schweregrad – bei der unmittelbar betroffenen Person schwere psychische und seelische Verletzungen oder Traumatisierungen herbeiführen kann, wegen des besonderen Unrechtsgehalts (Vorsatztat) und der möglichen Auswirkungen in der Folge aber auch bei nahen Angehörigen Schockschäden und Belastungsreaktionen im Sinn von krankheitswertigen seelischen Schmerzen auslösen kann. Nicht anders als bei Körperverletzungshandlungen besteht dagegen kein Grund zur Annahme, dass Missbrauchshandlungen in jedem Fall, das heißt unabhängig von der jeweiligen Art der Verletzungshandlung, der Schwere der Tat und den konkreten Folgen, Ansprüche naher Angehöriger begründen, weil ihre eigene Beeinträchtigung nur als Reaktion auf eine konkrete Tat und ihre Auswirkungen für das Opfer verstanden werden kann.OGH 9 Ob 1/19s, 24.01.2019
- Keine wertungsmäßige Parallele zu Mobbingfällen.OGH 1 Ob 170/18h, 21.11.2018
- Hier aber konkret nur Angst des Angehörigen vor künftigen eigenen psychischen Folgen. Eine Abgeltung bereits für die zweifellos vorhandene Einbuße an Lebensfreude würde ein Ausufern der Haftung für grundsätzlich nicht ersatzfähige Drittschäden bedeuten.OGH 2 Ob 70/14d, 22.05.2014
- Auch eine allfällige „Verlängerung“ eines seelischen Leidenszustands durch die in der Folge aufgetretenen familiären und zwischenmenschlichen Belastungen ist adäquate Folge der Unfallnachricht.OGH 2 Ob 72/13x, 23.10.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127926 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 2 Ob 53/26x, 28.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 214/19w, 22.01.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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