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Bekomme ich Schmerzengeld, wenn die Unfallnachricht mich krank macht?

günstig für Angehöriger betrifft Angehörige, Eltern, Ehegatten, Unfallopfer, Schädiger
Erleiden Sie als naher Angehöriger durch die Nachricht von einem Unfall einen Schock, der Krankheitswert hat, können Sie Schmerzengeld bekommen. Das gilt auch, wenn das Opfer überlebt, sofern zu diesem Zeitpunkt Lebensgefahr bestand oder dauernde Pflegebedürftigkeit drohte. Bessert sich der Zustand später, ändert das nichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Ein bei einem nahen Angehörigen des Unfallopfers durch die Unfallsnachricht ausgelöster Schockschaden von Krankheitswert rechtfertigt den Zuspruch eines Schmerzengelds auch dann, wenn das Unfallopfer „schwerste“ Verletzungen erlitten hat. Diese Verletzungen müssen im Zeitpunkt der Nachricht von einer solchen Schwere sein, dass entweder akute Lebensgefahr oder die konkrete Gefahr dauernder Pflegebedürftigkeit besteht. Eine nachträgliche Besserung dieses Zustands ist für die Haftung des Schädigers bedeutungslos.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127926 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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