Wann gilt eine Vergewaltigung als besonders erniedrigend?
günstig für Opfer betrifft Opfer, Beschuldigter, Angeklagter
Als besonders erniedrigend gilt die Tat, wenn sie unter Begleitumständen begangen wird, die weit über die Demütigung hinausgehen, die mit einer Vergewaltigung ohnehin verbunden ist. Das führt zu einer strengeren Strafe. Der Täter muss diese Erniedrigung auch gewollt haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 18.11.2021 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
In besonderer Weise erniedrigt wird die vergewaltigte Person, wenn die Tat unter Begleitumständen verübt wird, die das mit einer Vergewaltigung notwendigerweise verbundene Maß der Demütigung des Opfers erheblich überschreiten (Punkt 8 JAB, 927 BlgNR XVII.GP).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Über Aufforderung des Täters erfolgtes Lecken des Anus des Täters durch das Opfer.OGH 14 Os 58/26z, 30.06.2026
- Hier: Qualifizierte Missbrauchshandlungen an einer zuvor durch Verabreichen von betäubenden Wirkstoffen in einen tiefen Schlaf versetzten Person.OGH 15 Os 150/25k, 20.01.2026
- Hier: Erzwungener Oralverkehr nach zuvor vorgenommener - ohne Kondom erfolgter - Analpenetration sowie Analpenetration, während das Opfer erbricht.OGH 15 Os 31/25k, 30.04.2025
- Hier: Filmaufnahmen der vom Bespucken des Anus des Opfers begleiteten sexuellen Handlungen.OGH 13 Os 78/18x, 12.09.2018
- Hier: Von mehreren Männern teils wiederholt und nacheinander ohne Verhütung vorgenommener Geschlechtsverkehr.OGH 12 Os 133/17a, 19.04.2018
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Besondere Erniedrigung setzt nicht voraus, dass die geschlechtliche Handlung vom unmittelbaren Täter selbst vorgenommen wird, sondern kann auch vorliegen, wenn das Opfer zur Vornahme an sich selbst genötigt wird.OGH 15 Os 11/18h, 14.03.2018
- Dass das Opfer die sexuelle Handlung auch als besonderes erniedrigend empfindet, ist nicht entscheidend.OGH 12 Os 22/17b, 06.04.2017
- Eine Missachtung der Menschenwürde des Opfers und dessen Herabwürdigung zum bloßen Objekt sexueller Willkür wird auch durch das Verlangen des Täters bewirkt, ihm in den Mund zu urinieren.OGH 14 Os 67/16h, 14.09.2016
- Die besondere Erniedrigung des Opfers muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein.OGH 13 Os 134/14a, 22.01.2015
- Hier: Knebeln des an einen Holzbalken gefesselten Tatopfers, um es nach Anlegen einer Ledermaske anal zu penetrieren und mit einer „Klatsche“ mehrfach auf das Gesäß zu schlagen.OGH 13 Os 134/14a, 22.01.2015
- Das Ejakulieren in den Mund ist keinesfalls notwendige Begleiterscheinung des Oralverkehrs.OGH 15 Os 14/07h, 29.03.2007
- „Besonders erniedrigend" im Sinn des § 201 (wie des § 202) StGB kann auch die geschlechtliche Handlung selbst sein, nämlich dann, wenn sie unter Umständen verübt wird, die das mit ihr notwendigerweise verbundene Maß der Demütigung des Opfers erheblich überschreiten. Dies ist zB bei Ejakulieren in das Gesicht des Opfers der Fall (WK-StGB - 2 § 201 Rz 33).OGH 14 Os 143/06w, 30.01.2007
- Hier: Knebelung mit einer gebrauchten Damenbinde und das dem Tatopfer gewaltsam abverlangte Einführen eines ca 15cm langen Flaschenöffners in den After.OGH 15 Os 146/02, 13.02.2003
- Das mit bestimmten Begehungsformen der Vergewaltigung (zum Beispiel Oralverkehr) jedenfalls verbundene Maß an Opferdemütigung stellt - isoliert betrachtet - als schon tatbestandsbegründend an sich noch keine Erniedrigung in besonderer Weise dar. Treten aber im Einzelfall weitere Komponenten erniedrigender Opferbehandlung hinzu (zum Beispiel gewaltsame Durchsetzung eines Oralverkehrs vor einer dritten Person, Opfermißhandlungen als Ausdruck einer fundamentale Persönlichkeitsrechte nach Art spontanen Umgangs mit bloßen Sachen geradezu "verdinglichenden" Tätereinstellung - hier: büschelweises Haarausreißen in Verbindung mit Treten und Schlagen des Opfers), so sind diese im Kontext des gesamten Tatablaufs zu gewichten und dabei auch jene Aggravierungen der Opfererniedrigung mitzuberücksichtigen, die sich aus dem Zusammenhang (auch) mit schon tatbestandsessentiellen Einzelakten ergeben.OGH 12 Os 88/01, 06.12.2001
- Besondere Erniedrigung, weil das Opfer in seiner Menschenwürde tief verletzt wurde (Erzwingung des Geschlechtsverkehrs trotz Regelblutung, mehrmaliges Einführen einer Salatgurke in die Scheide des Opfers).OGH 12 Os 75/91, 08.08.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0095315 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 32.
- OGH 12 Os 120/21w, 18.11.2021
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 201 · Vergewaltigung
- StGB § 207 · Sexueller Mißbrauch von Unmündigen
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