Ist eine strafrechtliche Verurteilung meines Partners ein Scheidungsgrund?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten
Nicht schon die Verurteilung selbst. Entscheidend ist, ob das Verhalten, das ihr zugrunde liegt, ehrlos oder unsittlich war. Bei besonders schweren Taten, etwa der Beteiligung an einem Mord, kann die Tat für sich allein einen Scheidungsgrund bilden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1954)
Nicht eine strafgerichtliche Verurteilung an sich, sondern das der Verurteilung zugrundeliegende ehrlose und unsittliche Verhalten stellt einen Scheidungsgrund dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist das der Verurteilung zugrunde liegende Verhalten darauf zu prüfen, ob es ehrlos oder unsittlich ist. In besonders gelagerten Einzelfällen kann allerdings ein Verbrechenstatbestand schon seiner Natur nach einen absoluten Scheidungsgrund bilden, wie etwa die Beteiligung an einem Mord.OGH 1 Ob 334/75, 04.02.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056696 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 56/21w, 27.07.2021
Genannte Normen
EheG §49 A2
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