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Kann ich eine Ermessensentscheidung des Strafgerichts bekämpfen?

betrifft Beschuldigte, Angeklagte, Opfer, Verteidiger
Entscheidet ein Gericht im Strafverfahren nach eigenem Ermessen, kann diese Entscheidung mit einer Beschwerde grundsätzlich nicht überprüft werden. Eine Ausnahme besteht, wenn aus der Begründung hervorgeht, dass das Gericht von einer falschen Rechtsansicht ausgegangen ist. Dann hat es sein Ermessen nicht im Sinn des Gesetzes ausgeübt und die Entscheidung ist überprüfbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 01.08.2023 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Wege einer Beschwerde nach § 33 StPO ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Ermessensentscheidung, wie ihrer Begründung zu entnehmen ist, auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruht, mit anderen Worten das Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht im Sinn des Gesetzes Gebrauch gemacht hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096557 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Im Gesetz

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