Kann ich eine Ermessensentscheidung des Strafgerichts bekämpfen?
betrifft Beschuldigte, Angeklagte, Opfer, Verteidiger
Entscheidet ein Gericht im Strafverfahren nach eigenem Ermessen, kann diese Entscheidung mit einer Beschwerde grundsätzlich nicht überprüft werden. Eine Ausnahme besteht, wenn aus der Begründung hervorgeht, dass das Gericht von einer falschen Rechtsansicht ausgegangen ist. Dann hat es sein Ermessen nicht im Sinn des Gesetzes ausgeübt und die Entscheidung ist überprüfbar.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 01.08.2023 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Wege einer Beschwerde nach § 33 StPO ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Ermessensentscheidung, wie ihrer Begründung zu entnehmen ist, auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruht, mit anderen Worten das Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht im Sinn des Gesetzes Gebrauch gemacht hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidungen über die Höhe von Geldbeträgen nach § 115 Abs 5 StPO und nach § 207a Abs 2 FinStrG sind richterliche Ermessensentscheidungen. Als solche sind sie der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (§ 23 StPO) nur insoweit zugänglich, als allenfalls bestehende Ermessensschranken überschritten wurden oder das eingeräumte Ermessen willkürlich gebraucht wurde.OGH 13 Os 29/22x, 22.06.2022
- Die neuerliche Verbindung von (analog § 27 StPO) getrennten Verfahren ist eine Ermessensentscheidung.OGH 12 Os 145/17s, 11.12.2017
- Die Bestimmung (§ 39 GebAG) der einem Sachverständigen erwachsenen Kosten für die Arbeitsleistung von Hilfskräften (§ 30 Z 1 GebAG) ist eine richterliche Ermessensentscheidung.OGH 13 Os 73/16h, 06.09.2016
- Ermessensentscheidungen sind der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nur insoweit zugänglich, als allenfalls bestehende Ermessensschranken überschritten wurden oder das eingeräumte Ermessen willkürlich gebraucht wurde.OGH 13 Os 73/16h, 06.09.2016
- Während im gesetzlichen Rahmen erfolgte Ermessensentscheidungen des Gerichts einer Nachprüfung aus § 23 Abs 1 StPO entzogen sind, kann die auf einer falschen Rechtsansicht beruhende Überschreitung des Ermessensspielraums - maW die Tatsache, dass das Gericht von einem ihm eingeräumten Ermessen nicht im Sinn des Gesetzes Gebrauch gemacht hat - sehr wohl mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angefochten werden.OGH 14 Os 120/08s, 26.08.2008
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Entscheidung der Ratskammer über einen Subsidiarantrag.OGH 12 Os 134/06g, 25.01.2007
- Ermessensentscheidungen sind mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht zu bekämpfen, wohl aber Fehler der Begründung, die einem Nichtigkeitsgrund gleichstehen.OGH 12 Os 134/06g, 25.01.2007
- Hier: Entscheidung über einen Ablehnungsantrag.OGH 15 Os 177/03, 22.04.2004
- Hier: Das Erstgericht ging rechtsfehlerhaft davon aus, gar nicht zur Ermessensübung befugt zu sein.OGH 12 Os 112/03, 13.11.2003
- Hier: Verletzung der in § 149b Abs 2 Z 4 StPO normierten Begründungspflicht in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der vom Gericht angeordneten Rufdatenauswertung.OGH 11 Os 64/02, 01.10.2002
- Überschreitung des nach § 23a Abs 2 SGG eingeräumten Ermessens durch gesetzwidrige Heranziehung vorwiegend generalpräventiver Erwägungen.OGH 13 Os 18/95, 15.03.1995
- Jedoch keine Entscheidung in der Sache selbst weil im Verfahren gemäß §§ 33, 292 StPO das vom Erstgericht geübte Ermessen nicht überprüft werden kann.OGH 15 Os 149/90, 07.02.1991
- Die Nichtbeachtung der vom Gesetz vorgegebenen Beurteilungskriterien im Rahmen der Ermessensausübung verletzt das Gesetz.OGH 15 Os 107/90, 30.10.1990
- Die Ausübung des dem Gericht eingeräumten Ermessens unterliegt jedenfalls insoferne der rechtlichen Nachprüfung gemäß §§ 33, 292 StPO, als es darum geht, ob die in concreto hiefür maßgeblichen Kriterien verkannt wurden.OGH 15 Os 27/90, 15.05.1990
- Auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhende Ermessensentscheidungen sind einer Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zugänglich.OGH 12 Os 94/89, 21.09.1989
- Eine auf unrichtiger Rechtsauffassung beruhende Ermessensentscheidung kann Gegenstand der Feststellung einer Gesetzesverletzung nach §§ 33, 292 StPO sein.OGH 14 Os 100/89, 30.08.1989
- Hier: Verstoß gegen § 41 Abs 2 StPO.OGH 10 Os 69/85, 25.06.1985
- Hier: Verhängung von Beugemitteln im Sinne des § 160 StPO.OGH 10 Os 201/83, 26.06.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096557 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 34.
- OGH 14 Os 57/23y, 01.08.2023
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 23 · Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
- StPO § 33 · Oberlandesgericht
- StPO § 292
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