Kann der Oberste Gerichtshof eine Ermessensentscheidung überprüfen?
betrifft Prozessparteien, Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagte
Entscheidungen, die nur den Einzelfall betreffen, prüft der Oberste Gerichtshof nur, wenn dem Gericht ein grober Fehler bei der Auslegung des Gesetzes unterlaufen ist. Wo das Gesetz eine Entscheidung nach billigem Ermessen verlangt, greift er nur bei einer eklatanten Überschreitung dieses Ermessens ein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (151 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Eine Einzelfallentscheidung ist für den OGH nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm, konkret bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffs der Unzumutbarkeit korrigiert werden müsste. Gebietet das Gesetz die Entscheidung nach billigem Ermessen, könnte letztlich nur eine eklatante Überschreitung dieses Ermessens aufgegriffen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung eines künftigen „Pensionsnachteils“ aufgrund von Kinderbetreuungszeiten.OGH 1 Ob 197/23m, 05.03.2024
- Ob die Voraussetzungen für einen Entzug der Eigenverwaltung nach § 186 Abs 2 IO vorliegen, ist nach den jeweiligen Umständen zu beurteilen und hat dementsprechend keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.OGH 8 Ob 1/23i, 23.02.2023
- Hier: „berechtigte Gründe“ bzw Unzumutbarkeit als unbestimmter Gesetzesbegriff.OGH 4 Ob 72/22z, 24.05.2022
- Hier: Nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO vorzunehmende Interessenabwägung.OGH 6 Ob 87/21v, 23.06.2021
- Hier: Auslegung des Umfangs einer Dienstbarkeit.OGH 8 Ob 114/18z, 26.02.2019
Alle 55 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 24 Abs 1 HVertrG.OGH 8 ObA 55/16w, 24.08.2017
- Dieselben Maßstäbe sind für die Frage der Unterbrechung eines Firmenbuchverfahrens nach § 19 FBG und die in Abs 2 dieser Bestimmung genannten Kriterien anzuwenden. Danach hat das Gericht von einer Unterbrechung abzusehen oder sie aufzuheben und aufgrund der Aktenlage zu entscheiden, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Interesse an einer raschen Erledigung erheblich überwiegt.OGH 6 Ob 57/15y, 27.04.2015
- Hier: Frage, ob eine Dienstnehmerin an einer Selbstbedienungstankstelle samt Waschanlage, Shop und Bistro (ohne organisatorische Trennung zwischen Tankstellenbereich und Shop) eine Angestelltentätigkeit ausübt oder nicht.OGH 9 ObA 81/14y, 25.09.2014
- Hier: Entscheidung über Berechtigung zum Urlaubsantritt anlässlich einer Feststellungsklage gemäß § 4 Abs 4 UrlG.OGH 9 ObA 79/14d, 25.09.2014
- Hier: § 258 Abs 4 lit d ASVG.OGH 10 ObS 47/14f, 19.05.2014
- Hier: Frage ob nach § 180 Abs 1 Z 2 ABGB idF KindNamRÄG 2013 das Gericht ‑ sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht ‑ eine Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung anzuordnen hat, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen die Übertragung der alleinigen Obsorge an ihn oder seine Beteiligung an der Obsorge anstrebt.OGH 5 Ob 227/13p, 17.12.2013
- Die Frage, ob ein bestimmtes festgestelltes Verhalten die Kriterien der sexuellen Belästigung nach § 6 Abs 2 GlBG erfüllt, ist einzelfallbezogen und begründet in der Regel, außer bei krasser Fehlbeurteilung, keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 8 ObA 73/13p, 28.10.2013
- Hier: Auslegung des Prozessvorbringens.OGH 7 Ob 114/13k, 03.07.2013
- Hier: Verschuldensbemessung bei der Ehescheidung.OGH 4 Ob 21/13m, 17.04.2013
- Hier: Frage des Ausschlusses bzw der Einschränkung des Ersatzanspruchs im Fall des § 3 Abs 2 Satz 1 StEG 2005.OGH 1 Ob 71/12s, 22.06.2012
- Hier: Frage, ob die verweigerte Zustimmung zur Adoption gemäß § 181 Abs 3 ABGB zu ersetzen ist.OGH 2 Ob 239/09z, 18.12.2009
- Hier: Beurteilung, ob ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 1 Abs 6 Z 2 IESG besteht.OGH 8 ObS 9/09w, 27.08.2009
- Hier: Verkehrssicherungspflichten und Verschuldensteilung.OGH 6 Ob 22/09t, 26.03.2009
- Hier: Frage, ob Klage pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen ist.OGH 1 Ob 6/08a, 10.06.2008
- Die Anwendung von von der Rechtsprechung bereits entwickelten Grundsätzen im Einzelfall stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO dar, wenn es sich um eine aus Gründen der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung handelt.OGH 8 Ob 50/08y, 28.04.2008
- Wird die Untersuchung der konkret vorgetragenen, bei der Ermessensausübung zu berücksichtigenden Kriterien mit unzureichender Begründung unterlassen, liegt insofern eine erhebliche Rechtsfrage vor.OGH 5 Ob 24/08b, 15.04.2008
- Auch eine Ermessensentscheidung fordert vom Rechtsanwender eine nachvollziehbare Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die gesetzlichen Vorgaben unter Heranziehung der von der Rechtsprechung vorgegebenen Wertungen. Erst die Beurteilung, ob eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, lässt die Umstände des Einzelfalls zurücktreten, nachdem diese allerdings vorher geprüft wurden.OGH 5 Ob 24/08b, 15.04.2008
- Die Auslegung eines außerstreitigen Antrags ist ebenso einzelfallbezogen (5 Ob 2147/96p) wie die Beurteilung, ob durch eine Neuformulierung des Spruchs das Begehren überschritten wird.OGH 5 Ob 60/08x, 01.04.2008
- Die Auslegung von Willenserklärungen im Einzelfall und Auslegungsfragen über die Erklärungsabsicht im Einzelfall sind vom Obersten Gerichtshof - von groben Auslegungsfehlern und sonstigen krassen Fehlbeurteilungen abgesehen - nicht zu überprüfen.OGH 10 Ob 24/08i, 10.03.2008
- Hier: Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschied im Gehsteig.OGH 4 Ob 249/07g, 14.02.2008
- Hier: Unzumutbarkeit nach § 364 Abs 3 ABGB.OGH 8 Ob 116/07b, 17.12.2007
- Hier: Auswahl des Sachverständigen.OGH 3 Ob 218/07s, 23.10.2007
- Hier: Die Frage, „ob die Benutzung eines unzureichend gesicherten Wanderweges ein Mitverschulden im Sinn einer Sorglosigkeit gegenüber eigenen Gütern darstellt", ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 7 Ob 117/07t, 20.06.2007
- Hier: Zur Frage, ob ein konkretes Verhalten einen Entlassungsgrund verwirklicht.OGH 8 ObA 7/07y, 31.01.2007
- Ob den Kläger ein Mitverschulden am von ihm geltend gemachten Schaden trifft, ist eine Frage des Einzelfalls, die die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht verwirklicht.OGH 8 Ob 118/05v, 23.11.2006
- Die Beurteilung der Billigkeit bzw Unbilligkeit hängt von den im Einzelfall gegebenen Umständen ab.OGH 10 Ob 143/05k, 17.02.2006
- Hier: Auslegung von Willenserklärungen.OGH 4 Ob 147/03a, 16.12.2003
- Hier: Die Beurteilung, ob bestimmte festgestellte Mängel gänzlich unerheblich sind.OGH 6 Ob 100/03d, 26.06.2003
- Hier: Frage der Unterbrechung eines Rechtsstreites gemäß § 191 ZPO.OGH 8 ObA 201/02w, 19.09.2002
- Hier: Verneinung eines Instruktionsfehlers im Sinne des § 5 PHG.OGH 8 Ob 183/00w, 21.12.2000
- Hier: Beurteilungsspielraum gemäß § 19 Abs 3 WEG, ob das gesetzliche Modell der Kostenverteilung zugunsten eines gerechteren aufgegeben werden soll.OGH 5 Ob 247/00k, 24.10.2000
- Die nach dem Grundsatz der Billigkeit zu erfolgende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung ihres Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist.OGH 6 Ob 137/00s, 28.06.2000
- Hier: Umfang des immateriellen Schadenersatzes für nicht dem Gesetz entsprechende Haft.OGH 1 Ob 94/00f, 28.04.2000
- Eine erhebliche Rechtsfrage nur dann zu lösen, wenn das Berufungsgericht den vorgegebenen Ermessensrahmen grob missachtet hätte.OGH 1 Ob 94/00f, 28.04.2000
- Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer dem § 13 Abs 2 WEG zu unterstellenden Änderung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab, sodass nur eine grobe Verkennung der Rechtslage, etwa ein Abweichen von Leitlinien der einschlägigen Judikatur, die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigen könnte.OGH 5 Ob 58/99m, 23.03.1999
- Hier: Schmerzengeld.OGH 2 Ob 66/99s, 11.03.1999
- Hier: An der Versäumung der Frist für den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl.OGH 8 ObA 46/99v, 25.02.1999
- Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung über die Schwere eines Verschuldens betrifft - solange der zweiten Instanz kein an die Grenzen des Missbrauches gehender Fehler unterlief oder der Ermessensspielraum eklatant überschritten wurde - keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 8 ObA 46/99v, 25.02.1999
- Hier: Haftungsfragen wegen Verletzung der Verwahrungspflicht beziehungsweise Beaufsichtigungspflicht des Tierhalters sowie Überprüfung eines allfälligen Mitverschuldens des Geschädigten.OGH 5 Ob 207/98x, 29.09.1998
- Hier: § 14 Abs 1 AußStrG.OGH 5 Ob 200/98t, 29.09.1998
- Hier: Es ist eine Frage des Einzelfalles, ob eine Beraterin in einem Schlankheitsstudio eine Angestelltentätigkeit ausübt oder nicht.OGH 8 ObA 36/97w, 12.06.1997
- Hier: Die Ansicht des Rekursgerichts, aus dem gestellten Antrag ergebe sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass die Antragsteller eine bestimmte Benützung eines Liegenschaftsteiles anstreben, stellt jedenfalls keine krasse Fehlbeurteilung dar.OGH 5 Ob 2147/96p, 12.11.1996
- Bewegt sich das Berufungsgericht im Rahmen der Grundsätze einer ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und trifft es seine Entscheidung ohne krasse Fehlbeurteilung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, so liegt eine erhebliche Rechtsfrage nicht vor.OGH 2 Ob 2107/96h, 13.06.1996
- Hier: Höhe des Entgelts (der "Leihgebühr" für Notenmaterial).OGH 4 Ob 2052/96k, 16.04.1996
- Eine an den besonderen Umständen des Einzelfalls orientierte, letztlich dem billigen Ermessen des Gerichtes anheimgestellte Entscheidung ist, wenn sich keine eklatante Fehlbeurteilung erkennen lässt, nicht revisibel.OGH 4 Ob 2052/96k, 16.04.1996
- Hier: Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen bei der Gastwirtehaftung.OGH 2 Ob 280/91, 23.11.1995
- Hier: Frage der stillschweigenden Bevollmächtigung.OGH 4 Ob 1545/95, 25.04.1995
- Im Einzelfall verbleibender Ermessensspielraum, ob schikanöse Rechtsausübung vorliegt und ob Werkmängel unerheblich sind.OGH 7 Ob 555/94, 31.08.1994
- Hier: § 83 Abs 1 EheG.OGH 9 Ob 1535/94, 04.05.1994
- Hier: Ausmessung der Ausgleichszahlung gemäß § 83 Abs 1 EheG.OGH 8 Ob 1567/92, 21.05.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044088 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 8 ObA 19/25i, 30.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 63/25t, 17.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 53/25z, 03.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 17 Ob 8/25p, 26.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 36/25i, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 62/24m, 27.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 16/25v, 25.02.2025, Fall aus Salzburg
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