Ist ein Richter befangen, wenn er sich früh festlegt?
betrifft Angeklagter, Beschuldigter, Kläger, Beklagter
Nicht schon deshalb. Dass sich ein Richter oder Schöffe vor der Verhandlung eine Meinung gebildet hat, macht ihn noch nicht befangen. Befangen ist er erst, wenn eindeutig erkennbar ist, dass er seine Meinung auch bei gegenteiligen Beweisergebnissen nicht ändern will.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ein Berufsrichter oder Laienrichter ist nicht schon dann befangen, wenn er sich schon vor der Hauptverhandlung eine Meinung über den Fall gebildet hat, sondern nur dann, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass er seine Meinung auch angesichts allfälliger gegenteiliger und seine Meinung widerlegender Verfahrensergebnisse zu ändern nicht gewillt sein werde. Keine Ablehnung einer Schöffin, weil sie Mitglied der SPÖ sei, die dem Südtiroler Freiheitskampf ablehnend gegenüberstehe.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier mit einer Gutachtenserstattung in einem Pflegschaftsverfahren vorbefasste Sachverständige.OGH 14 Os 97/20a, 03.11.2020
- Hier: Geschworene bildeten sich (angeblich) „bereits am dritten Verhandlungstag“ eine Meinung. Maßgeblich, ob sie angesichts allfälliger gegenteiliger Beweisergebnisse nicht mehr gewillt waren, von ihren bisherigen Meinungen abzugehen.OGH 12 Os 149/13y, 06.03.2014
- Ob dies der Fall ist, bedarf auch unter Berücksichtigung dessen einer genauen Prüfung, dass ein mit einer - gesetzwidrigen - verfahrensbeendenden Absprache gescheiterter Richter in seiner Entscheidungsfindung allenfalls nicht mehr ganz frei ist, weshalb eine nicht eingehaltene Absprache zu Nichtigkeit des Urteils nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO führen kann. Ein Hinweis auf Befangenheit des Richters könnte auch in der Höhe der für den Fall des Nichtkontrahierens in Aussicht gestellten Strafe liegen.OGH 13 Os 1/10m, 04.03.2010
- § 43 Abs 1 Z 3 StPO soll als innerstaatliche Ausgestaltung des grundrechtlichen Anspruchs auf Entscheidung durch ein unparteiisches Gericht als Teilaspekt des fairen Verfahrens nach Art 6 Abs 1 MRK bloß das Tätigwerden eines voreingenommenen Richters, der ungeachtet der Verfahrensergebnisse seine Meinung nicht zu ändern bereit ist, verhindern.OGH 13 Os 61/09h, 23.07.2009
- Zugehörigkeit eines Geschwornen zur FSG im ÖGB.OGH 9 Os 132/85, 25.06.1986
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- Vorsitzender des Schöffensenates wich bei der Heranziehung der Schöffen zur Hauptverhandlung von der Reihenfolge der Dienstliste unzulässigerweise ab, indem er Laienrichter ausschied, welche der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen angehört haben, oder welche in der Zeit der ns Herrschaft aus politischen oder rassischen Gründen verfolgt worden sind sowie alle Personen, welche Mitglieder einer zugelassenen politischen Partei der Zweiten Republik sind.OGH 12 Os 134/66, 14.09.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 49.
- OGH 14 Os 112/18d, 21.05.2019
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 43 · Ausgeschlossenheit von Richtern
- StPO § 72 · Subsidiarankläger
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