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Ist ein Richter befangen, wenn er sich früh festlegt?

betrifft Angeklagter, Beschuldigter, Kläger, Beklagter
Nicht schon deshalb. Dass sich ein Richter oder Schöffe vor der Verhandlung eine Meinung gebildet hat, macht ihn noch nicht befangen. Befangen ist er erst, wenn eindeutig erkennbar ist, dass er seine Meinung auch bei gegenteiligen Beweisergebnissen nicht ändern will.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Ein Berufsrichter oder Laienrichter ist nicht schon dann befangen, wenn er sich schon vor der Hauptverhandlung eine Meinung über den Fall gebildet hat, sondern nur dann, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass er seine Meinung auch angesichts allfälliger gegenteiliger und seine Meinung widerlegender Verfahrensergebnisse zu ändern nicht gewillt sein werde. Keine Ablehnung einer Schöffin, weil sie Mitglied der SPÖ sei, die dem Südtiroler Freiheitskampf ablehnend gegenüberstehe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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