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Kann ich einen Richter ablehnen, der schon einmal so entschieden hat?

betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Befangenheit bedeutet, dass eine unparteiische Entscheidung durch unsachliche innere Beweggründe gehemmt wird. Dass Richter an einer Rechtsauffassung festhalten, die sie in einer früheren Entscheidung vertreten haben, ist kein Grund für eine Befangenheit.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (98 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive. Dass die Mitglieder des VwGH anlässlich der Erledigung einer Beschwerde an der Rechtsauffassung, die in einer früheren Entscheidung des Gerichtshofs dargelegt ist, festhalten werden, ist kein Befangenheitsgrund. VwGH vom 25.09.1965, Z 827/65; Veröff: Slg (A) 6772

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 98.

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