Wann ist ein Richter befangen und kann abgelehnt werden?
günstig für Partei betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagter, Richter
Befangen ist ein Richter, der sich nicht von sachlichen, sondern von anderen Beweggründen leiten lässt. Es genügt schon, wenn bei objektiver Betrachtung der Anschein entstehen könnte, dass andere als rein sachliche Überlegungen mitspielen. Im Zweifel ist Befangenheit anzunehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (92 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1953)
Wesen der Befangenheit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gegenstand des Verfahrens ist eine Amtshaftungsklage aufgrund des Gutachtens der zur Besetzung der Stelle eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Bundesfinanzgerichts eingerichteten Kommission, welche die Klägerin nicht als bestgeeignete Bewerberin qualifizierte. Mitglieder dieser Kommission sind eine Person, mit der der Richter seit der Studienzeit befreundet ist und eine frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, der er freundschaftlich verbunden ist.OGH 2 Nc 15/26t, 29.04.2026
- Befangenheit, wenn sich der Richter auf eine von ihm selbst maßgeblich beeinflusste Entscheidung berufen könnte, um Ansprüche geltend zu machen.OGH 2 Nc 61/25f, 29.01.2026
- Hier: Ehegatte - eines Mitglieds des Rechtsmittelsenats - hat das Ersturteil gefällt.OGH 2 Nc 29/23x, 20.04.2023
- Hier: langjährige berufliche Zusammenarbeit im selben Senat; Mitwirkung des Ehemanns an der Rechtsmittelentscheidung.OGH 2 Nc 27/23b, 11.04.2023
- Diese Grundsätze gelten auch für die Ablehnung fachmännischer Laienrichter.OGH 2 Ob 196/15k, 19.11.2015
- Hier: Beteiligung der Ehegattin des Senatsvorsitzenden an der angefochtenen Berufungsentscheidung.OGH 8 Nc 33/15t, 30.07.2015
- Es genügen Tatsachen, die den Anschein einer Voreingenommenheit hervorrufen können.OGH 8 Nc 33/15t, 30.07.2015
- Hier: Der Ehegatte der Hofrätin des Obersten Gerichtshofs war an der angefochtenen Entscheidung als Senatsmitglied beteiligt. Dies kann den Anschein ihrer Befangenheit begründen.OGH 8 Nc 18/15m, 24.03.2015
- Hier: Äußerungen des Richters als Parteienvertreter in einem anderen Verfahren; Befangenheit verneint.OGH 10 Ob 43/14t, 15.07.2014
- Hier: Die im Rechtsmittel behaupteten vereinsmäßigen Verflechtungen zwischen dem Amateursportverein, in dem der abgelehnte Richter tätig ist, und dem zweitbeklagten Sportverband sind keineswegs so eng, dass sie bei objektiver Betrachtung die Befürchtung erwecken, der abgelehnte Richter könnte sich bei seiner Entscheidung von unsachlichen Motiven leiten lassen.OGH 6 Ob 101/13s, 06.06.2013
- Eine vereinzelte zynische Passage einer Urteilsbegründung könnte noch nicht zwingend den Vorwurf der Befangenheit rechtfertigen.OGH 6 Ob 24/12s, 22.06.2012
- Keine Vergleichbarkeit mit den Fällen 4 Ob 193/03s, 17 Ob 30/08y, 6 Ob 616/91 und den Fällen einer Beteiligung des Richters an einer im Prozess einschreitenden Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder einem Verein als möglichen Befangenheitsgrund.OGH 2 Ob 43/11d, 14.07.2011
- Keine Befangenheit des abgelehnten Richters, der im Disziplinarausschuss einer Architektenkammer tätig ist, die im Verfahren nicht Partei ist und wobei auch sonst nicht ersichtlich ist, welches sonstiges Interesse Mitglieder dieses Gremiums am Ausgang des Rechtsstreits zwischen dem Kläger und seinen früheren Rechtsanwälten haben könnten.OGH 2 Ob 43/11d, 14.07.2011
- Hier: Gute Bekanntschaft eines Senatsmitgliedes zu einem der Kläger seit mehr als 30 Jahren.OGH 8 Nc 4/07s, 22.02.2007
- Hier: Weder die Veröffentlichung einer Rechtsmeinung selbst noch auch eine Bezugnahme darauf geben für sich allein begründeten Anlass für die Befürchtung einer Voreingenommenheit, solange nicht weitere Umstände vorliegen, denen entnommen werden könnte, dass der Verfasser nicht bereit wäre, gegebenenfalls seine Meinung neuerlich zu überprüfen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Bei einer nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmenden Prüfung (objectiv test) ist entscheidend, ob feststellbare Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Anwendung dieser Grundsätze im schiedsrichterlichen Verfahren.OGH 9 ObA 94/04w, 15.09.2004
- Hier: Keine Befangenheit eines Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes, dessen Neffe als Mitglied des Berufungssenats an der Fällung des angefochtenen Urteils beteiligt gewesen war und der selbst keine Bedenken dagegen hat, eine unvoreingenommene Entscheidung treffen zu können.OGH 1 Nc 68/04x, 25.06.2004
- Hier: Der abgelehnte Richter ist von der Klägerin entsandtes, Aufwandersatz beziehendes Mitglied in Schlichtungsstellen.OGH 4 Ob 193/03s, 07.10.2003
- Die Befangenheit ist nicht restriktiv auszulegen, sodass im Zweifelsfall Befangenheit anzunehmen sein wird.OGH 4 Ob 193/03s, 07.10.2003
- Dieser Sachverhalt kann den Anschein seiner Befangenheit begründen, weil die allfällige Vermutung eines Verfahrensbeteiligten, seine Willensrichtung als Berichterstatter könnte durch Erwägungen der Rücksichtnahme auf seine Ehegattin als Mitglied des Berufungssenats beeinflusst worden sein, durch objektiv fassbare Umstände nicht widerlegbar wäre.OGH 1 N 513/02, 11.06.2002
- Hier: Hofrat des Obersten Gerichtshofs als Berichterstatter zuständig in einer Rechtssache, an deren angefochtenen Entscheidung seine Ehefrau mitgewirkt hat.OGH 1 N 513/02, 11.06.2002
- Es genügt, dass eine solche Befangenheit mit Grund befürchtet werden muss, wenn mit Rücksicht auf die gegebenen Verhältnisse die Besorgnis nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei seiner Entscheidung andere als rein sachliche Erwägungen eine Rolle spielen könnten.OGH 3 Ob 47/02m, 20.03.2002
- Die Vermutung, dass ein Richter, der eine Liegenschaft erwirbt, nunmehr dem Verkäufer gegenüber befangen sei, ist ohne weitere Anhaltspunkte unberechtigt, entsteht doch durch die Abwicklung eines Vertrages in der Regel keine die Objektivität beeinflussende Nahebeziehung zwischen den Parteien.OGH 5 Ob 237/01s, 29.01.2002
- Hier: Private persönliche Beziehungen zu einer der Prozessparteien.OGH 1 N 504/00, 28.03.2000
- Für die Annahme des Vorliegens von Befangenheit genügt, dass bei objektiver Betrachtungsweise auch nur der Anschein entstehen könnte, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten.OGH 1 N 504/99, 23.02.1999
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 2162/96y, 25.09.1996
- Es genügt schon die Besorgnis, dass bei der Entscheidung dieses Richters andere als rein sachliche Gründe eine Rolle spielen könnten.OGH 4 N 524/95, 10.10.1995
- Freundschaftliche Kontakte zwischen einem Hofrat des Obersten Gerichtshofes, der als Berichterstatter in dieser Rechtssache zuständig gewesen wäre, und dem Kläger, sind ein zureichender Befangenheitsgrund im Sinne des § 19 Z 2 JN.OGH 4 N 523/95, 18.09.1995
- Befangen ist ein Richter, der nicht unparteiisch entscheidet, sondern sich von unsachlichen psychologischen Motiven leiten lässt.OGH 4 N 515/95, 23.05.1995
- Ein Richter ist dann als befangen anzusehen, wenn Umstände vorliegen, die es nach objektiver Prüfung und Beurteilung rechtfertigen, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.OGH 4 Ob 36/89, 18.04.1989
- Hier: Zu § 72 StPO.OGH 12 Ns 4/84, 14.06.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
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- OGH 1 Ob 144/22s, 22.11.2022, Fall aus Tirol
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