Zum Inhalt springen

Ist der Richter befangen, wenn ich ihn angezeigt habe?

betrifft Kläger, Beklagter, Betroffene eines Verfahrens
Von einem Richter wird erwartet, dass er auch dann unbefangen entscheidet, wenn eine Partei gegen ihn eine Klage, eine Beschwerde oder eine Anzeige eingebracht hat. Allein deshalb ist er nicht befangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 02.04.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Von einem Richter kann erwartet werden, dass er auch dann unbefangen entscheidet, wenn eine Partei gegen ihn Klagen, Aufsichtsbeschwerden erhebt bzw Strafanzeigen und Disziplinaranzeigen erstattet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 31.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Befangenheit bezogen auf die Rechtssache
Verfahrensrecht · Befangenheit eines Richters
Verfahrensrecht · Befangenheitsanzeige des Richters
Verfahrensrecht · Befangenheit eines Richters
Verfahrensrecht · Selbstanzeige der Befangenheit