Wann ist ein Richter befangen?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien, Richter
Befangen ist ein Richter, wenn ihm die Fähigkeit zu einer sachlichen Beurteilung fehlt oder behindert ist oder wenn das mit Grund befürchtet werden kann. Zeigt der Richter unter Hinweis auf konkrete Umstände selbst seine Befangenheit an, ist der Ablehnungsgrund anzunehmen, weil er selbst am besten weiß, ob andere als sachliche Erwägungen eine Rolle spielen könnten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Befangenheit liegt vor, wenn die Fähigkeit zu einer sachlichen Beurteilung fehlt oder irgendwie behindert ist oder eine solche Behinderung doch mit Grund befürchtet werden kann. Erklärt der Richter selbst unter Hinweis auf konkrete Umstände, die ihrer Natur nach eine Befangenheit zu begründen geeignet sind, seine Befangenheit, dann ist, da der Richter selbst am besten wissen muss, ob mit Rücksicht auf die gegebenen Verhältnisse die Besorgnis nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei seiner Entscheidung andere als rein sachliche Erwägungen eine Rolle spielen könnten, der geltend gemachte Ablehnungsgrund als gegeben anzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die besondere Funktion der Anzeige durch den Richter selbst ergibt sich auch daraus, dass sie nicht nur der Vorsorge für eine den Ansprüchen des Art 6 EMRK entsprechende Gerichtsbarkeit dient, sondern aus dienstrechtlicher Sicht auch der Entbindung des Richters von seinen Dienstpflichten iSd § 57 Abs 1 RStDG.OGH 9 Nc 40/12z, 17.12.2012
- Regelmäßig kann alleine in dem oft aufgrund der gemeinsamen Aus‑ und oft auch Fortbildung bestehenden freundschaftlich kollegialen Kontakt zwischen Richtern und Privatgutachten erstattenden Universitätsprofessoren kein Befangenheitsgrund gesehen werden, außer der Richter erklärt sich selbst für befangen.OGH 9 Nc 40/12z, 17.12.2012
- Hier: Verwandtschaft zwischen dem Rechtsmittelrichter und dem Sachverständigen im SW-Verfahren.OGH 9 Nc 32/12y, 31.10.2012
- Befangenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Richter diese selbst anzeigt.OGH 8 Nc 24/06f, 23.11.2006
- Hier: Weder die Veröffentlichung einer Rechtsmeinung selbst noch auch eine Bezugnahme darauf geben für sich allein begründeten Anlass für die Befürchtung einer Voreingenommenheit, solange nicht weitere Umstände vorliegen, denen entnommen werden könnte, dass der Verfasser nicht bereit wäre, gegebenenfalls seine Meinung neuerlich zu überprüfen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
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- Bei einer nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmenden Prüfung (objectiv test) ist entscheidend, ob feststellbare Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Hier: Kenntnis der Beschuldigten seit der Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst, in der Folge gemeinsam mit ihr bei der Staatsanwaltschaft Wien Dienst verrichtet und sodann als Staatsanwalt durch mehrere Jahre hindurch in zum Teil aufwendigen Strafverfahren, die sie als Vorsitzende zu leiten hatte, zusammengearbeitet. Daraus sei ein beinahe freundschaftlicher, jedenfalls aber überdurchschnittlich intensiver dienstlicher Kontakt erfolgt; die Anrede erfolge wechselseitig mit "Du".OGH 13 Ns 25/99, 20.10.1999
- Hier: Leiter eines Richteramtsanwärter - Kurses.OGH 7 N 522/90, 11.10.1990
- Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Befangenheit der abgelehnten Richter geradezu evident ist. Es genügt, dass die Partei gegründeterweise besorgen muss, dass sich die genannten Richter im Verfahren auch von unsachlichen Gesichtspunkten leiten lassen könnten.OGH 7 Ob 523/84, 08.03.1984
- Dass der Richter eine bestimmte Rechtsmeinung vertritt, rechtfertigt seine Ablehnung nicht.OGH 1 Ob 596/80, 30.04.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 52.
- OGH 5 Ob 233/17a, 18.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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