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Wann ist ein Richter befangen?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien, Richter
Befangen ist ein Richter, wenn ihm die Fähigkeit zu einer sachlichen Beurteilung fehlt oder behindert ist oder wenn das mit Grund befürchtet werden kann. Zeigt der Richter unter Hinweis auf konkrete Umstände selbst seine Befangenheit an, ist der Ablehnungsgrund anzunehmen, weil er selbst am besten weiß, ob andere als sachliche Erwägungen eine Rolle spielen könnten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Befangenheit liegt vor, wenn die Fähigkeit zu einer sachlichen Beurteilung fehlt oder irgendwie behindert ist oder eine solche Behinderung doch mit Grund befürchtet werden kann. Erklärt der Richter selbst unter Hinweis auf konkrete Umstände, die ihrer Natur nach eine Befangenheit zu begründen geeignet sind, seine Befangenheit, dann ist, da der Richter selbst am besten wissen muss, ob mit Rücksicht auf die gegebenen Verhältnisse die Besorgnis nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei seiner Entscheidung andere als rein sachliche Erwägungen eine Rolle spielen könnten, der geltend gemachte Ablehnungsgrund als gegeben anzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 52.

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