Sind meine Unterlagen beim Anwalt vor Beschlagnahme sicher?
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Nur zum Teil. Geschützt ist, was Sie Ihrem Anwalt zur Information über Ihren Fall geben. Unterlagen, die schon vorher bestanden haben und beim Anwalt nur verwahrt werden, dürfen beschlagnahmt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Geschützt ist nach §§ 143, 152 Abs 1 Z 2 StPO nur die Information des Bevollmächtigten durch den Klienten, nicht dagegen sonstiges Belastungsmaterial, das etwa vom Bevollmächtigten verwahrt wird. Der Beschlagnahme unterliegen daher auch in Verwahrung eines Rechtsanwaltes befindliche Urkunden und sonstige Schriftstücke seiner Klienten, die nicht erst zu Informationszwecken hergestellt wurden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird der Vortrag solcherart erlangten Beweismaterials in der Hauptverhandlung gerügt, hat der Rechtsmittelwerber darzulegen, dass es sich bei den verlesenen Urkunden um vom Berufsgeheimnis umfasstes, nicht bloß dem Berufsgeheimnisträger übergebenes Beweismaterial handelt.OGH 14 Os 86/15a, 26.01.2016
- Vom Berufsgeheimnis nicht umfasstes (zB schon existent gewesenes, beim Parteienvertreter hinterlegtes) Beweismaterial kann daher Gegenstand einer Durchsuchungsanordnung gemäß §§ 119 Abs 1, 120 Abs 1 StPO sein.OGH 13 Os 66/12y, 18.10.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 14 Os 86/15a, 26.01.2016
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 143 · Mitwirkungspflicht
- StPO § 152 · Erkundigungen
- StPO § 281
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