Muss mein Anwalt bei Gericht eine Vollmacht vorlegen?
betrifft Parteien, Rechtsanwälte, Notare, Vereine
Nein. Beruft sich ein Anwalt oder Notar auf die ihm erteilte Vollmacht, ersetzt das den Nachweis durch eine Urkunde. Erteilt worden sein muss ihm die Vollmacht aber tatsächlich; die bloße Berufung darauf schafft sie nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Wenn ein Rechtsanwalt oder Notar als Bevollmächtigter einschreitet, ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis (§ 30 Abs 2 ZPO), nicht jedoch die Erteilung einer Vollmacht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Berufung auf die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht ersetzt nur den Nachweis, dass die für den Verein nach außen als Vertreter Auftretenden die Bevollmächtigung des Rechtsanwalts vorgenommen haben.OGH 10 Ob 36/07b, 10.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 5 Ob 128/24w, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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