Kann ich rügen, dass das Gericht etwas nicht feststellte?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagter
Ja. Fehlende Feststellungen können Sie mit der Rechtsrüge geltend machen. Sie beanstanden damit, dass das Gericht wegen dieser Lücke das Recht nicht richtig anwenden konnte.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.02.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Feststellungsmängel können im Rahmen der Rechtsrüge aufgegriffen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099349 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 7/17h, 21.02.2017, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
AußStrG §232 Abs2
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