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Wie mache ich einen Fehler des Gerichts beim Verfahren geltend?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Fehler bei der Anwendung der Verfahrensregeln müssen Sie als Mangelhaftigkeit oder als Nichtigkeit rügen. Mit der Rüge der unrichtigen rechtlichen Beurteilung können Sie sie nicht geltend machen, denn diese betrifft nur die Sache selbst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Die unrichtige Anwendung von Prozessgesetzen ist mit den Revisionsgründen der Mangelhaftigkeit oder der Nichtigkeit geltend zu machen, nicht aber mit einer Rechtsrüge. Diese bezieht sich nur auf die Sache, das meritum.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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