Kann ich rügen, dass das Gericht zu wenig festgestellt hat?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Sie können beanstanden, dass die Tatsachenfeststellungen des Gerichts lückenhaft sind. Das gilt aber nur, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Entscheidung wesentlich sind, und nur, wenn diese Punkte nach dem Vorbringen der Parteien und dem Verfahrensverlauf überhaupt zu prüfen waren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (97 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Die Feststellungsgrundlage ist nur dann mangelhaft, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind und dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen der Parteien und den Ergebnissen des Verfahrens zu prüfen waren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: AußerstreitverfahrenOGH 4 Ob 17/25s, 07.04.2025
- Eine vorsätzliche Schädigung wurde im erstinstanzlichen Verfahren nicht behauptet, sodass das Erstgericht dazu auch keine Feststellungen treffen musste.OGH 2 Ob 152/24b, 15.10.2024
- Sekundäre Feststellungsmängel liegen nur dann vor, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen nicht festgestellt wurden.OGH 1 Ob 120/18f, 17.07.2018
- Sekundäre Feststellungsmängel kommen nur im Rahmen des Tatsachenvorbringens der jeweiligen Partei in Betracht. Ein sekundärer Feststellungsmangel ist daher nur dann denkbar, wenn die verfahrensrelevante Feststellung von einem ausreichend konkreten Tatsachenvorbringen der Partei erfasst ist.OGH 8 Ob 6/17s, 22.02.2017
- Werden aber zu einem bestimmten Thema (positive oder negative) Feststellungen getroffen, so ist es ein Akt der Beweiswürdigung, wenn die vom Rechtsmittelwerber gewünschten (abweichenden) Feststellungen nicht getroffen werden.OGH 2 Ob 35/10a, 25.03.2010
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Feststellungsmängel setzen voraus, dass bereits im Verfahren erster Instanz ein entsprechendes Tatsachenvorbringen erstattet wurde.OGH 1 Ob 241/05f, 20.12.2005
- Wenn zu einem bestimmten Thema Tatsachenfeststellungen getroffen wurden, mögen diese auch von den Vorstellungen des Rechtsmittelwerbers abweichen, können diesbezüglich auch keine rechtlichen Feststellungsmängel erfolgreich geltend gemacht werden (9 ObA 136/98k).OGH 10 ObS 263/98v, 20.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053317 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 97.
- OGH 1 Ob 14/26d, 10.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 201/25z, 20.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 64/25x, 11.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 68/25k, 09.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 154/25s, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 65/25d, 12.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 126/25f, 29.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 20/25v, 25.06.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 87 · Beweisverfahren
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 503
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