Genügt die Behauptung, meine Tat sei nicht strafbar?
betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Nein. Sie müssen im Einzelnen darlegen, warum die Tat nicht strafbar ist oder warum die Feststellungen für eine Verurteilung nicht ausreichen. Eine bloße Behauptung ohne Begründung ist keine ordnungsgemäße Rechtsrüge.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (73 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Mit der bloßen Behauptung, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sei keine strafbare Handlung bzw die Feststellungen reichten für eine Verurteilung nicht aus, ohne dass dargetan wird, weshalb dies im einzelnen so sei, wird die Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: zu § 281 Abs 1 Z 10 StPO.OGH 14 Os 84/23v, 06.09.2023
- Hier: Die Rechtsrüge kritisierte die Verwendung der verba legalia für die Konstatierungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten, ohne jedoch darzulegen, welcher weitere Feststellungen es bedurft hätte.OGH 13 Os 46/12g, 22.11.2012
- Zur Rechtsrüge (Z 9 lit a) erschöpft sich die Beschwerde in der ziffernmäßigen Anführung dieses Nichtigkeitsgrundes, ohne auch nur anzudeuten, in welchem Belange dem Gerichtshof bei der Unterstellung der festgestellten Tat unter das angewendete Gesetz ein Rechtsirrtum unterlaufen sein soll. Sie ist solcherart mangels deutlicher und bestimmter Bezeichnung des Nichtigkeitsgrundes nicht gesetzmäßig ausgeführt.OGH 12 Os 53/96, 23.05.1996
- Die unsubstantiierte Behauptung eines dem Urteil anhaftenden Rechtsfehlers kann nicht als gesetzmäßige Darstellung einer Rechtsrüge gewertet werden.OGH 13 Os 7/92, 18.03.1992
- Eine völlig unsubstantiierte Rechtsrüge ist einer sachbezogenen Erledigung nicht zugänglich.OGH 16 Os 8/91, 08.03.1991
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Mit der bloßen Behauptung, die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts sei verfehlt, wird die vermeintliche Rechtsrüge nicht hinreichend substantiiert.OGH 11 Os 139/86, 30.09.1986
- Es bedarf der Aufzeichnung eines Beschwerdepunkts unter Bezugnahme auf den Urteilsinhalt bzw sonstigen Akteninhalt (hier zur Z 11).OGH 13 Os 22/84, 05.04.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 73.
- OGH 14 Os 86/15a, 26.01.2016
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Strafrecht · Anforderungen an die Rechtsrüge
Strafrecht · Begründung der Rechtsrüge
Verfahrensrecht · Bloße Behauptung als Rechtsrüge
Strafrecht · Begründungsmangel im Strafurteil rügen
Strafrecht · Inhalt der Rechtsrüge