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Genügt die Behauptung, meine Tat sei nicht strafbar?

betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Nein. Sie müssen im Einzelnen darlegen, warum die Tat nicht strafbar ist oder warum die Feststellungen für eine Verurteilung nicht ausreichen. Eine bloße Behauptung ohne Begründung ist keine ordnungsgemäße Rechtsrüge.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (73 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Mit der bloßen Behauptung, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sei keine strafbare Handlung bzw die Feststellungen reichten für eine Verurteilung nicht aus, ohne dass dargetan wird, weshalb dies im einzelnen so sei, wird die Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 73.

Im Gesetz

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