Genügt die Behauptung, das Gesetz sei anders zu verstehen?
betrifft Angeklagter, Verteidiger
Wer im Strafverfahren eine bestimmte rechtliche Folge behauptet, muss sie nachvollziehbar aus dem Gesetz ableiten. Eine bloße Behauptung reicht dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (82 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Die in der Rechtsrüge behauptete rechtliche Konsequenz ist aus dem Gesetz methodengerecht abzuleiten (WK-StPO § 281 Rz 588).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Frage, warum in Bezug auf die Herbeiführung einer schweren Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung - entgegen dem Gesetzeswortlaut - (bedingter) Vorsatz erforderlich sein soll.OGH 14 Os 35/23p, 25.04.2023
- Das gilt auch für die Geltendmachung materiell‑rechtlicher Nichtigkeit im Rahmen der Berufung nach § 49 DSt.OGH 24 Os 7/14f, 09.09.2015
- Bei Ausführung eines materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrundes ist am gesamten wesentlichen Urteilssachverhalt festzuhalten, dieser mit dem darauf anzuwendenden Gesetz zu vergleichen und auf dieser Basis der Einwand zu entwickeln, dass das Erstgericht bei Beurteilung dieses Sachverhalts einem Rechtsirrtum unterlegen sei.OGH 12 Os 27/07y, 13.12.2007
- „Methodengerecht heißt folgerichtig aus dem Gesetz entwickelt."OGH 11 Os 61/06i, 19.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116565 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 82.
- OGH 14 Os 7/26z, 19.05.2026
- OGH 15 Os 57/24g, 04.09.2024
- OGH 20 Ds 10/23k, 21.06.2024
- OGH 20 Ds 5/22y, 29.11.2022
- OGH 15 Os 106/18d, 26.09.2018
- OGH 14 Os 86/15a, 26.01.2016
Im Gesetz
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