Zum Inhalt springen

Kann ich etwas einklagen, das nur die Vergangenheit betrifft?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagte
Betrifft Ihr Begehren einen Zeitraum, der bereits vorbei ist, kann die Gegenseite es gar nicht mehr erfüllen. Dann fehlt Ihnen das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Liegt der Zeitraum, für den ein Leistungsbegehren erhoben wird, in der Vergangenheit, sodass die beklagte Partei diesem Begehren nicht mehr entsprechen könnte, fehlt es dem Kläger an einem Rechtsschutzbedürfnis. (Hier: Begehren auf Pflegefreistellung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Reichweite einer Klage für die Verjährung
Verfahrensrecht · Rechtsschutzbedürfnis als Klagevoraussetzung
Verfahrensrecht · Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungsklagen
Vertragsrecht · Klage und Unterbrechung der Verjährung
Vertragsrecht · Klagsausdehnung nach Ablauf der Verjährung