Kann ich etwas einklagen, das nur die Vergangenheit betrifft?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagte
Betrifft Ihr Begehren einen Zeitraum, der bereits vorbei ist, kann die Gegenseite es gar nicht mehr erfüllen. Dann fehlt Ihnen das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Liegt der Zeitraum, für den ein Leistungsbegehren erhoben wird, in der Vergangenheit, sodass die beklagte Partei diesem Begehren nicht mehr entsprechen könnte, fehlt es dem Kläger an einem Rechtsschutzbedürfnis. (Hier: Begehren auf Pflegefreistellung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum.)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag nach § 30 Abs 1 Z 5 WEG auf Durchsetzung der Verwalterpflicht nach § 20 Abs 4 WEG bei bereits abgeschlossenen Arbeiten.OGH 5 Ob 242/10i, 24.01.2011
- Hier: Klagebegehren für einen ausschließlich in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, den Zugang des (noch nicht rechtswirksam) gekündigten Klägers zum Betrieb zur Ausübung seiner arbeitsverfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte jederzeit zu dulden und entgegenstehende Weisungen zu unterlassen bzw zurückzuziehen.OGH 9 ObA 63/08t, 08.10.2008
- Das Leistungs- bzw Duldungsbegehren- und Unterlassungsbegehren bezog sich hier schon zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausschließlich auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, sodass ihm die Beklagte schon damals nicht mehr entsprechen konnte bzw gar keine Möglichkeit für die Beklagte bestand, durch weitere Rechtsgutverletzungen gegen ein (nur für die Vergangenheit) stattgebendes Urteil zu verstoßen. Da somit ein diesem Begehren stattgebendes Urteil nicht mehr vollstreckbar wäre bzw keine Möglichkeit besteht, gegen ein solches Urteil zu verstoßen, ist dieses Begehren mangels eines Rechtsschutzinteresses abzuweisen.OGH 9 ObA 63/08t, 08.10.2008
- Hier: Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG - in der Vergangenheit liegender Feststellungsinhalt.OGH 8 ObA 59/97b, 13.03.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 7/25g, 19.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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