Kann ich meine Beschwerde später noch ergänzen?
betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Nein. Das Gesetz sieht nur eine einzige Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde vor. Eine Ergänzung oder eine zweite Fassung wird nicht berücksichtigt, auch wenn sie noch innerhalb der Frist eingebracht wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 21.03.2017 (119 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Auf eine "Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde" kann nicht Bedacht genommen werden, da das Gesetz nur die Einbringung einer Ausführung der Beschwerdegründe vorsieht und eine ratenweise Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, obgleich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, unzulässig ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nach Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Verteidiger beim Erstgericht eingelangte und als "Berufung" bezeichnete Eingabe des Angeklagten.OGH 15 Os 27/23v, 19.04.2023
- hier: Eine vom Angeklagten selbst verfasste zusätzliche Eingabe („Finalisierung der Berufung und Nichtigkeit“).OGH 15 Os 6/23f, 08.03.2023
- Zufolge der Einmaligkeit des Rechtsmittels der Nichtigkeitsbeschwerde kann auch im Zusammenhang mit einem Antrag auf Reassumierung weder ein die Nichtigkeitsbeschwerde ergänzendes Vorbringen erstattet noch eine Ausweitung der Beschwerdegründe vorgenommen werden.OGH 11 Ns 31/18z, 28.08.2018
- Hier: Ergänzung nach der Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde.OGH 15 Os 1/10a, 17.02.2010
- Hier: Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde (um weitere Nichtigkeitsgründe) im Rahmen der Äußerung des Beschwerdeführers zur Stellungnahme der Generalprokuratur.OGH 12 Os 3/10y, 11.02.2010
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Grundsatz der Einmaligkeit.OGH 15 Os 31/04, 03.03.2005
- Ebensowenig auf eine mit der Bezeichnung „Austausch der Rechtsmittelschrift innerhalb offener Rechtsmittelfrist" vorgenommene zweite Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde.OGH 15 Os 31/04, 03.03.2005
- Selbstgefertigte Beilagen des Angeklagten sind unzulässig (EvBl 1980/82).OGH 11 Os 92/87, 08.09.1987
- Zurückweisung der nicht gesetzmäßig ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde samt einen unzulässigen "Nachtrag" zur Nichtigkeitsbeschwerde.OGH 9 Os 56/87, 15.04.1987
- Weder vor noch nach Ablauf der Ausführungsfrist kann der Nichtigkeitswerber seine Beschwerde durch die Geltendmachung weiterer Verfahrensmängel und Begründungsmängel ergänzen.OGH 12 Os 112/85, 29.08.1985
- Hat der Wahlverteidiger die Nichtigkeitsbeschwerde bereits ausgeführt, so ist auf die neuerliche Ausführung durch den darauf nach § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidiger keine Rücksicht zu nehmen.OGH 13 Os 202/83, 12.01.1984
- Umso weniger ist zur Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde Wiedereinsetzung statthaft.OGH 11 Os 172/83, 19.10.1983
- Auch im Disziplinarverfahren (so schon Bkd 8/66).OGH Bkd 52/80, 06.10.1980
- Gilt auch für Beschwerden.OGH 12 Os 17/78, 22.05.1978
- Es gibt nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung (§§ 285 Abs 1, 294 Abs 2, 467 Abs 1 StPO).OGH 11 Os 207/72, 16.02.1973
- Es gibt nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde. Auch eine bloße Ergänzung der einmal ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde außerhalb der zu ihrer Ausführung bestimmten Frist ist im Gesetz nicht vorgesehen.OGH 11 Os 157/72, 22.11.1972
- Neben der vom Verteidiger ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde sind vom Angeklagten selbst verfasste Eingaben unbeachtlich.OGH 10 Os 140/72, 10.10.1972
- Der Nichtigkeitsbeschwerde des Armenvertreters zusammenhanglos beigelegte Ausführungen des Angeklagten unbeachtlich.OGH 10 Os 25/67, 25.11.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 119.
- OGH 11 Os 10/17f, 21.03.2017
Im Gesetz
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