Darf ich meinen Einspruch mit einem zweiten Schriftsatz ergänzen?
betrifft Antragsteller, Kläger, Beklagter, Eltern
Gegen dieselbe Entscheidung dürfen Sie nur ein einziges Rechtsmittel einbringen. Auch wenn die Frist noch offen ist, können Sie keinen zweiten Schriftsatz nachschieben. Das gilt ebenso in Verfahren außerhalb des Streitverfahrens.
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Ständige Rechtsprechung seit 1872, zuletzt bestätigt am 07.07.2026 (123 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1872)
Auch im außerstreitigen Verfahren darf dieselbe Partei innerhalb der noch offenen Rechtsmittelfrist nicht mehrere Rechtsmittelschriften gegen die gleiche Entscheidung einbringen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Am Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels ist gerade in einem Verfahren nach einem internationalen Übereinkommen, das ein "schnellstmögliches" Verfahren verlangt (Art 2 HKÜ; vgl auch Art 24 Brüssel IIb-VO), festzuhalten.OGH 6 Ob 107/26t, 07.07.2026
- Hier: Die Zurückweisung der als „Äußerung samt Antrag auf Zulassung der nunmehr vorgelegten Beweismittel und Urkundenvorlage“ bezeichneten Rekursergänzung durch das Rekursgericht entspricht damit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.OGH 1 Ob 169/18m, 20.12.2018
- Daher müssen auch allenfalls zulässige Neuerungen, die weder im Rekurs noch in dessen Beantwortung vorgetragen wurden, unbeachtlich bleiben (mwN).OGH 1 Ob 169/18m, 20.12.2018
- Auch wenn im Sinne des Kindeswohls an sich zulässige Neuerungen vorgebracht werden.OGH 10 Ob 55/18p, 13.09.2018
- Selbst wenn man die Ansicht teilte, dass eine Rechtsbelehrung, die nicht ausdrücklich auf diesen Umstand hinweist, unvollständig ist, wurde dies nicht zur Zulässigkeit der Rechtsmittelergänzungen führen.OGH 9 Ob 41/17w, 25.07.2017
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- Im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof über einen Rekurs gegen einen Bescheid der Übernahmekommission (§ 30a ÜbG) ist jedoch unter Umständen eine Äußerung zum Vorlagebericht der Übernahmekommission zulässig (siehe RS0130484).OGH 6 Ob 22/17d, 01.03.2017
- Hier: In einem gesonderten Schriftsatz erst nachträglich geführter Zeugenbeweis.OGH 2 Ob 172/15f, 05.08.2016
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 10/15d, 20.01.2016
- Auch im Außerstreitverfahren steht jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu.OGH 7 Ob 6/14d, 29.01.2014
- Hier: Erklärung, dass es sich beim zuerst eingebrachten Schriftsatz um einen „irrtümlich gesendeten Entwurf“ handle.OGH 6 Ob 205/12h, 16.11.2012
- UbG.OGH 7 Ob 15/12z, 28.03.2012
- Auch ein Schriftsatz zur „Berichtigung“ des Revisionsrekurses ist zurückzuweisen.OGH 5 Ob 124/11p, 13.12.2011
- Mehrere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind unzulässig.OGH 1 Ob 179/11x, 13.10.2011
- Erheben der Betroffene persönlich und der Verfahrenssachwalter im Namen des Betroffenen jeweils gesondert Rekurs, sind beide Rekurse einer inhaltlichen Behandlung zu unterziehen. Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt hier nicht.OGH 3 Ob 213/10k, 14.12.2010
- Erheben der Kranke persönlich und der Patientenanwalt im Namen des Kranken jeweils gesondert Rekurs gegen einen Unterbringungsbeschluss, sind beide Rekurse einer inhaltlichen Behandlung zu unterziehen. Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt hier nicht.OGH 8 Ob 167/08d, 23.02.2009
- Hier: Nachträgliche Vorlage der Stellungnahme einer Fachärztin und eines Psychologen.OGH 6 Ob 78/07z, 19.04.2007
- Nachträge sind prinzipiell unzulässig.OGH 6 Ob 78/07z, 19.04.2007
- Die vom Revisionsrekurswerber eingebrachte Ergänzung ist zurückzuweisen.OGH 3 Ob 525/94, 07.09.1994
- Auch im Verfahren außer Streitsachen gilt der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels.OGH 1 Ob 1664/93, 21.12.1993
- Zulässig, innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist Ergänzungen und Nachträge einzubringen, dies insbesondere dann, wenn der zunächst eingebrachte Schriftsatz noch gar keine ordnungsgemäße und wirksame Ausführung des Rechtsmittels darstellte.OGH 8 Ob 687/88, 15.12.1988
- Gleichgültig, ob sie selbst oder durch einen Vertreter handelt.OGH 5 Ob 608/81, 19.05.1981
- Auch dann nicht, wenn der zweite Schriftsatz nur Richtigstellungen oder Nachträge enthält.OGH 7 Ob 634/78, 07.09.1978
- Eine schriftliche Rechtsmittelankündigung steht einer sachlichen Entscheidung eines innerhalb der Rechtsmittelfrist von dem ausgewiesenen Vertreter eigebrachten Rekurses nicht entgegen.OGH 4 Ob 509/77, 03.05.1977
- Keine Ergänzung nach Ablauf der Rekursfrist, auch nicht im Hinblick auf § 31 EisenbEntG.OGH 1 Ob 680/76, 01.09.1976
- Mit ausführlicher Begründung.OGH 3 Ob 591/76, 04.08.1976
- Nachträgliche Ergänzungen des Rechtsmittels sind unzulässig. Insbesonders ist die nachträgliche "Ausführung" eines Rechtsmittels dem Verfahren außer Streitsachen fremd (ebenso ausdrücklich RZ 1957,168 ua).OGH 7 Ob 60/72, 01.03.1972
- Keine Ergänzung nach Ablauf der Rekursfrist.OGH 8 Ob 332/65, 16.11.1965
- Daher auch keine Ergänzung oder Berichtigung des Rekurses nach Ablauf der Rechtsmittelfrist durch einen Notar.OGH 7 Ob 75/65, 31.03.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 123.
- OGH 6 Ob 107/26t, 07.07.2026
- OGH 1 Ob 193/25a, 10.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 167/25b, 16.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 135/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 58/24x, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 125/24v, 23.09.2024
- OGH 6 Ob 38/24t, 20.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 97/23w, 31.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 107/23p, 28.06.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 10 Ob 43/22d, 13.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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