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Muss ich auch die Kosten tragen, die das Gericht selbst veranlasst?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Sie tragen nur jene Kosten des Rechtsmittelverfahrens, die durch die Erledigung Ihrer eigenen Rechtsmittel entstanden sind. Kosten für Maßnahmen, die das Gericht von sich aus ergreift, fallen Ihnen nicht zur Last.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (75 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Dem Angeklagten fallen nur jene Verfahrenskosten zur Last, die in Erledigung der Rechtsmittel selbst aufgelaufen sind, nicht aber die Kosten einer amtswegigen Maßnahme (§ 290 Abs 1 StPO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 75.

Im Gesetz

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