Wer zahlt die Kosten, wenn nur das Berufungsurteil aufgehoben wird?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wird nur die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben, ohne dass auch das Verfahren davor aufgehoben wird, gilt die besondere Kostenregel für aufgehobene Verfahren nicht. Für Ihre Kosten kommt dann die allgemeine Regelung zum Tragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Wenn nur die Entscheidung des Berufungsgerichts ohne ein vorausgegangenes Verfahren aufgehoben wird, findet § 51 ZPO nicht Anwendung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123067 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 ObA 61/17m, 24.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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