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Wie weit bindet das Verfassungsgericht den OGH bei Klagen gegen den Staat?

betrifft Kläger, Geschädigte, Bund, Länder, Gemeinden
Klagen Sie den Staat wegen eines Fehlers einer Behörde und hat der Verwaltungsgerichtshof eine Verordnung beim Verfassungsgerichtshof angefochten, muss der Oberste Gerichtshof dessen Urteil über die Rechtmäßigkeit der Verordnung übernehmen. Diese Bindung reicht aber nur so weit, wie der Verwaltungsgerichtshof die Verordnung angefochten hat.

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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

In analoger Anwendung des § 11 Abs 1 AHG ist der Oberste Gerichtshof an die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs über die Rechtmäßigkeit einer Verordnung soweit gebunden, als deren Anfechtung durch den Verwaltungsgerichtshof reichte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102227 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AHG §11 Abs1

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