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Genügt ein Urteil über die Rechtswidrigkeit für Schadenersatz vom Staat?

betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden, Unternehmer
Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass ein Bescheid rechtswidrig war, ist das Gericht im Ersatzverfahren an diese Feststellung gebunden. Ob den Behördenmitarbeitern aber ein Verschulden vorzuwerfen ist, entscheidet allein dieses Gericht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Das Amtshaftungsgericht ist an die Feststellung des VfGH, dass ein Bescheid wegen denkunmöglicher Gesetzesanwendung gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verstößt und daher rechtswidrig ist, gebunden. Über ein Verschulden der Organe (Unvertretbarkeit der dem Bescheid zugrundegelegten Rechtsansicht) entscheidet aber auch in einem solchen Fall ausschließlich das Amtshaftungsgericht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049819 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Genannte Normen

AHG §1 Ca; AHG §1 Cc; AHG §11

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