Darf der Gesetzgeber den Weg zum Höchstgericht beschränken?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Die Verfassung garantiert, dass es einen Obersten Gerichtshof gibt. Beschränkungen der Rechtsmittel sind daher zulässig, solange sie seine Aufgabe nicht aushöhlen oder ihn ganz ausschalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Diese Verfassungsnorm enthält nur eine sogenannte Bestandsgarantie des Obersten Gerichtshofs, sodass Rechtsmittelbeschränkungen solange und in dem Ausmaß verfassungskonform sind, als sie die Funktion des Obersten Gerichtshofs nicht aushöhlen oder ihn ganz ausschalten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 1/23t, 31.01.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art92 Abs1
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