Muss der Oberste Gerichtshof jeden Fall prüfen können?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Dass gegen manche Entscheidungen kein weiteres Rechtsmittel zusteht, widerspricht der Verfassung nicht. Aus der Verfassungsbestimmung über den Obersten Gerichtshof lässt sich kein durchgehender Instanzenzug bis zu ihm ableiten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Dieser Rechtsmittelausschluss steht nicht in Widerspruch zu Art 92 Abs 1 B-VG. Die Garantie eines durchlaufenden Instanzenzuges an den OGH ist nämlich aus dieser Verfassungsbestimmung nicht abzuleiten (Adamovich - Funk, Österreichisches Verfassungsrecht 3.Auflage, 315).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 24 Abs 2 JN.OGH 5 Ob 263/04v, 23.11.2004
- Es ist dem Gesetzgeber nicht verwehrt, die Zulässigkeit von Rechtsmitteln an den Obersten Gerichtshof in verschiedenen Verfahrensarten verschieden zu regeln.OGH 8 Ob 115/01x, 28.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 1/23t, 31.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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