Ist das Höchstgericht gebunden, wenn ein Rechtsmittel zugelassen wurde?
betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Ob der Revisionsrekurs zulässig ist, prüft der Oberste Gerichtshof selbst. An den Ausspruch des Rekursgerichts dazu ist er nicht gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei der Prüfung der Zulässigkeit des Revisionsrekurses ist der Oberste Gerichtshof an den sich darauf beziehenden Ausspruch des Rekursgerichts nicht gebunden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 21.
- OGH 2 Ob 68/25a, 29.04.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 7 Ob 40/25w, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 11/24t, 23.01.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 167/22w, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 13 · Verfahrensführung
- AußStrG § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
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