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Kann ich zum Höchstgericht, wenn es dazu kein Urteil gibt?

betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Dass der Oberste Gerichtshof zu Ihrer Fallgestaltung noch nie entschieden hat, genügt allein nicht. Regelt das Gesetz die Frage selbst klar und eindeutig, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Ihr Rechtsmittel ist dann nicht zulässig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (222 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 98 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 222.

Im Gesetz

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