Ist mein Betrieb stillgelegt oder nur übergeben worden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.03.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Betrieb wurde im Konkurs nachdem er monatelang stillstand zerschlagen: Kein Betriebsübergang sondern Betriebsstilllegung.OGH 8 ObS 7/03t, 16.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 123/16b, 24.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 121 · Kündigungsschutz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass der Inhaber wechselt, also jene Person, die für den Betrieb verantwortlich ist und gegenüber den Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten eingeht. Wechseln nur die Gesellschafter der Gesellschaft, die den Betrieb führt, bleibt die Inhaberin dieselbe; das ist auch bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel kein Betriebsübergang. Auf Eigentum oder eine Veräußerung kommt es dabei nicht an.
Nein. Wurden Sie im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gekündigt, haben Sie die Wahl, auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder die Beendigung anzunehmen. Nehmen Sie eine frist- und termingerechte Kündigung an, steht Ihnen darüber hinaus keine Entschädigung für weitere Monate zu.