Werde ich beim Wechsel zu Wohnungseigentum meine Schulden los?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103280 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 6/16t, 23.02.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
WEG 1975 §24a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.
Ein Schuldbekenntnis und ein Zahlungsversprechen wirken nur, wenn dahinter ein Rechtsgrund steht. Geldforderungen ganz ohne Grund gibt es bis auf wenige Ausnahmen wie Wechsel oder Anweisungen nicht.