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Werde ich beim Wechsel zu Wohnungseigentum meine Schulden los?

günstig für Gläubiger betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Gläubiger, Banken
Nein. Wandeln Sie Ihren schlichten Miteigentumsanteil in Wohnungseigentum um, bleiben die Lasten bestehen, die Sie selbst im Grundbuch begründet haben. Die dafür vorgesehene Anmerkung im Grundbuch dient nicht dazu, eigene Belastungen abzustreifen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

§ 24 a WEG dient nicht dazu, einem schlichten Miteigentümer im Falle der Ausnutzung der Anmerkung gemäß § 24 a WEG bei Umwandlung seines schlichten Miteigentums in Wohnungseigentum die Möglichkeit zu geben, sich bücherlicher Lasten, die er selbst begründet hat, zu entledigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103280 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

WEG 1975 §24a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Belastungsverbot in der Insolvenz

Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.

günstig für Schuldner Schuldschein ohne Rechtsgrund

Ein Schuldbekenntnis und ein Zahlungsversprechen wirken nur, wenn dahinter ein Rechtsgrund steht. Geldforderungen ganz ohne Grund gibt es bis auf wenige Ausnahmen wie Wechsel oder Anweisungen nicht.

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