Kann auch ein schlichter Miteigentümer die Zusage anmerken lassen?
günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Miteigentümer, Bauträger
Ja. Auch die Zusage, einem bereits schlichten Miteigentümer Wohnungseigentum einzuräumen, kann im Grundbuch angemerkt werden. Die Anmerkung schützt nämlich nicht nur den Erwerb des Anteils, sondern auch den darüber hinausgehenden Erwerb des Wohnungseigentums.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.06.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Auch die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zu Gunsten schlichter Miteigentümer ist als tauglicher Gegenstand für eine Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 zu sehen, weil diese nicht nur den Schutz des Erwerbs des Mindestanteils, sondern auch des darüber hinausgehenden Erwerbs des Wohnungseigentums als beschränktes dingliches Nutzungs‑ und Verfügungsrecht bezweckt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: BTVGOGH 6 Ob 171/19v, 25.06.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127718 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 Ob 26/21p, 24.06.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 171/19v, 25.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 37 · Annahmeverbot; Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers
- WEG 2002 § 40 · Grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers
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