Ändert sich mein Mietvertrag, wenn Wohnungseigentum begründet wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- WEG 1975.OGH 5 Ob 138/08t, 26.08.2008
- Ein sogenannter "Altvertrag" ist ein Mietvertrag der vor Wohnungseigentumsbegründung abgeschlossen wurde. Dem Mieter stehen diesfalls alle Miteigentümer und Wohnungseigentümer als Träger der ihm gegenüber zu erfüllenden Pflichten, auch einer Mietzinsrückzahlung gegenüber, er muss sich auch an alle Miteigentümer und Wohnungseigentümer halten.OGH 5 Ob 147/01f, 26.06.2001
- Durch die Begründung von Wohnungseigentum an einem bereits vermieteten Objekt wird das bestehende Mietverhältnis - sieht man vom gesetzlichen Eintritt neuer Eigentümer ab - grundsätzlich nicht verändert (§ 1120 ABGB; § 2 Abs 1 MRG). Sofern keine Ausnahmeregelung greift, sind daher alle Miteigentümer der Liegenschaft in der Rechtsposition des Vermieters (WoBl 1999, 270/137; WoBl 2000, 89/40 ua).OGH 5 Ob 208/00z, 26.09.2000
- Die Rechtsposition des Mieters darf nämlich durch die Abtretung einzelner Vermieterrechte nicht geschmälert werden.OGH 5 Ob 297/99h, 15.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 5 Ob 29/21g, 20.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 14/21a, 11.10.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1120
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 2 · Haupt- und Untermiete
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat ein Miteigentümer durch eine Aufteilung der Nutzung einen Teil des Hauses allein zugewiesen bekommen, darf er diesen Teil vermieten und den Mietvertrag auch allein aufkündigen. Er handelt dabei aber als Vertreter aller Miteigentümer, die gemeinsam Ihre Vertragspartner sind. Besteht Wohnungseigentum, tritt die Eigentümergemeinschaft an diese Stelle.
Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.